Vergleichsportal Check24 hat Ärger

Werbespot des Verlgeichsportals Check24.
München Die „Old Economy“ geht zum Angriff über: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat eigenen Aussagen zufolge gegen das Internetportal Check24 Klage eingereicht. Das Münchener Landgericht „soll klären, ob das Internetportal Check24 zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt“, begründete der Verband seinen Vorstoß.
Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“, meint BVK-Präsident Michael Heinz. Zum Schutz der Verbraucher werde die Branche seit Jahren stark reguliert. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, sagt Heinz.
Der Hintergrund dieses Schrittes ist klar: Viele Versicherungsvermittler haben Angst, dass ihnen Internetportale wie Check24 Kunden wegnehmen. Denn das 1999 gegründete Unternehmen hat sich mittlerweile mit mehr als zehn Millionen vermittelten Verträge zum größten Anbieter auf diesem Vertriebsweg entwickelt. In den vergangenen Monaten hat Check24 offensiv geworben etwa mit TV-Spots.
Erst kürzlich hatte eine Umfrage ergeben, die das Marktforschungsinstitut YouGov in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Detecon International durchführte, dass immer mehr Menschen das Internet nutzen, um sich über Versicherungen zu informieren und einen Vertrag abzuschließen. Nur bei komplexen Versicherungsprodukten, wie etwa Renten- und Krankenversicherungen, seien klassische Versicherungskontakte wie Makler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater derzeit beliebter - noch.