Premium Versicherer Haftpflicht: Zehn Punkte, auf die Verbraucher achten sollten

Im Straßenverkehr haften Kinder im Regelfall erst ab zehn Jahren.
Frankfurt Es war eine Unachtsamkeit – mit unangenehmen Folgen. Eine Fußgängerin zog sich Blessuren bei einem Sturz zu, weil sie einem achtjährigen Mädchen, das beim Fahrradfahren nicht nach vorn geschaut hatte, ausweichen wollte. Die Frau zog daraufhin vor Gericht – und bekam recht. Vor genau einem Jahr entschied das Oberlandesgericht Celle, dass das Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Fußgängerin (Az. 14 U 69/19) verpflichtet ist – obwohl Kinder unter zehn Jahren im Straßenverkehr eigentlich als deliktunfähig gelten.
Gezahlt hat am Ende die private Haftpflichtversicherung der Eltern. Der Fall zeigt, wie wichtig eine solche Versicherung ist. Denn generell ist jede Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, dieser zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Wenn beim Fußballspiel im Garten die Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch geht, mag das finanziell noch zu verkraften sein. Doch wenn Menschen verletzt werden, wird es schnell teuer.
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