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Versicherung Wetterextreme: Schutz vor Sturm und Starkregen wird wichtiger

Wissenschaftler halten das Auftreten extremer Unwetter für eine Folge des Klimawandels. Wie sich Hauseigentümer, Mieter und Autofahrer absichern können.
13.03.2021 - 12:03 Uhr Kommentieren
Sturmschäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Quelle: dpa
Abgedecktes Dach

Sturmschäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung.

(Foto: dpa)

Frankfurt Sturmtief „Klaus“ hat den Norden Deutschlands am Donnerstag mit orkanartigen Böen getroffen, und am Wochenende bringt Tief „Luis“ erneut schwere Sturmböen und Niederschlag. Verglichen mit anderen heftigen Winterstürmen aus den vergangenen Jahren blieben große Schäden bislang aus. Es dürfte aber auch 2021 noch weitere Extremwetterereignisse geben.

„Wir beobachten, dass Wetterextreme heute nicht häufiger auftreten als früher, aber dass die Auswirkungen deutlich stärker sind“, sagte Axa-Deutschlandchef Alexander Vollert bei einem Gespräch mit Wissenschaftlern. Das habe auch mit dem Klimawandel zu tun.

Laut Joaquim Pinto, einem Meteorologen am Karlsruher Institut für Technologie, sind es vor allem Serien von mehreren Stürmen kurz hintereinander, die große Schäden anrichten. Sie künftig besser vorhersagen zu können sei ein wichtiges Forschungsgebiet. Extrem heiße Sommer werden Vollert zufolge zum Problem, weil dann häufiger heftige Gewitter und Starkregen auftreten.

„Wenn nach einem Großwetterereignis das Dach abgedeckt, der Keller überschwemmt und das Auto zerstört ist, können sich Menschen schnell in einer existenzbedrohenden Lage befinden“, sagt der Axa-Deutschlandchef. Für Verbraucher ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Dem Versicherer-Verband GDV zufolge zahlen die Sach- und Kfz-Versicherer für Elementarschäden im langfristigen Mittel etwa 3,7 Milliarden Euro pro Jahr an die Kunden aus. Anbei ein Überblick über die wichtigsten Policen.

Zusatzschutz bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist oft sinnvoll

Sturmschäden sind von der Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und anderen beweglichen Gegenständen. Für zerstörte Fensterscheiben und abgedeckte Dächer oder Ähnliches ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, sie richtet sich an die Hauseigentümer. Schäden durch einen Blitzschlag und durch Überspannung sind ebenfalls abgesichert. Im Internet finden sich Tarifvergleiche, aber wichtig ist vor allem, das richtige Schutzkonzept auszuwählen.

Um auch bei Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben abgesichert zu sein, ist der Abschluss eines Zusatzschutzes notwendig. Abgedeckt werden diese Gefahren von der Elementarschadenversicherung, oft auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt. In der Regel gibt es diese Versicherung nur in Kombination mit einer Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung, der Normalfall ist auch eine Selbstbeteiligung des Kunden.

Dem GDV zufolge gehen immer mehr Versicherer einen Schritt weiter: Sie bieten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bereits inklusive Elementarschutz an. Bisher verfügen aber nur 45 Prozent der Gebäude in Deutschland über einen solchen Schutz. Empfehlenswert ist er besonders für Menschen, die in der Nähe eines Gewässers wohnen.

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Verbraucher, die keinen Schutz haben, obwohl sie sich versichern könnten, können im Ernstfall nicht auf die Hilfe des Staates hoffen. Wer allerdings in sehr risikobehafteten Gebieten wohnt oder bereits einen Elementarschaden hatte, für den kann die Versicherung sehr teuer werden, oder es ist sogar kein Schutz mehr zu bekommen.

Ratsam ist, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz bei demselben Anbieter abzuschließen. Sollte es zum Schadensfall kommen, können sich die Versicherer dann nicht darüber streiten, ob es sich bei bestimmten Gegenständen um bewegliche oder festverbaute Dinge handelt. Die Versicherung übernimmt dann jeweils die Reparaturkosten oder, bei einer kompletten Zerstörung des Hab und Guts, den Wiederbeschaffungspreis. Bei der Wohngebäudeversicherung wären das im schlimmsten Fall also die Kosten für den Abriss und den Bau eines neuen Hauses.

Nicht versichert werden können in der Regel Schäden durch Sturmfluten, auch nicht solche durch Grundwasser – jedenfalls, wenn es nicht an die Oberfläche dringt. Hauseigentümer, die einen Öltank haben, sollten zudem eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn für eine Verunreinigung des Grundwassers durch ausgelaufenes Öl zahlt die Elementarschadenversicherung nicht.

In jedem Fall sollten Betroffene den Schaden dokumentieren und dem Versicherer unverzüglich melden. Sie sind auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Schaden nicht noch größer wird. Ein kaputtes Fenster muss abgedichtet, Hausrat – sofern möglich – in Sicherheit gebracht werden.

Kfz-Kaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug

Gegen Schäden am eigenen Fahrzeug durch Sturm und Hagel sind Autobesitzer in der Regel geschützt, wenn sie über eine Teilkaskoversicherung verfügen. „Die reine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Damit die Versicherer einen Sturmschaden begleichen, muss normalerweise mindestens Windstärke acht geherrscht haben. Die Versicherung übernimmt dann die Reparaturkosten oder zahlt den Zeitwert des Fahrzeugs von vor dem Schaden aus. Die Teilkaskoversicherung zahlt aber auch nur dann, wenn das Auto durch lose Teile wie etwa herabfallende Äste oder Dachziegel beschädigt wurde. Entsteht der Schaden durch Teile, die mit dem Auto fest verbunden sind, zahlt der Versicherer in der Regel nicht.
Nicht ganz trivial ist der Fall, wenn ein Baum von einem Privatgrundstück auf ein parkendes Auto fällt. War der Baum schon vor dem Sturm beschädigt, hat der Besitzer möglicherweise seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Dann müsste dessen Privathaftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Ist jedoch ein gesunder Baum bei Sturm auf das Auto gefallen, wäre das höhere Gewalt und die Teilkasko des Autobesitzers zuständig.

Die Teilkasko übernimmt nur die unmittelbaren Sturmschäden. Die sogenannten mittelbaren Schäden am eigenen Auto sind nur durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ein mittelbarer Schaden wäre etwa, wenn der Fahrer wegen umgestürzter Bäume auf der Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.

In der Teilkaskoversicherung ist auch das Risiko einer Überschwemmung abgesichert. Allerdings müssen die Versicherten ihr Auto umparken, sobald es Hochwasserwarnungen gibt. Manche Versicherer verweigern bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung. Damit müssen Versicherte auch rechnen, wenn sie trotz polizeilicher Warnung in überschwemmte Gebiete fahren. Hier wäre zwar die Vollkaskoversicherung zuständig. Doch auch sie übernimmt möglicherweise nur einen kleinen Teil des Schadens. Der Bund der Versicherten (BdV) rät, einen Versicherer zu wählen, der in der Kaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet.

Mehr: Wie Sie Ihr Heim am besten gegen Brandschäden versichern

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