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Versicherungen Im Alter mehr für Versicherungen zahlen: Das muss nicht sein!

Einige Versicherungen werden für Senioren teurer. Welche Policen betroffen sind, und was Verbraucher frühzeitig dagegen tun können.
04.03.2021 - 03:53 Uhr 4 Kommentare
Auslandsreisekrankenversicherungen können ab einem bestimmten Alter mehr kosten. Quelle: Photographer's Choice/Getty Images
Zwei Rentnerinnen am Strand

Auslandsreisekrankenversicherungen können ab einem bestimmten Alter mehr kosten.

(Foto: Photographer's Choice/Getty Images)

Frankfurt Ältere Menschen müssen für Versicherungen oft mehr bezahlen. Doch das müssen sie in vielen Fällen nicht einfach hinnehmen. Helfen kann, rechtzeitig ein paar Dinge zu regeln, um gar nicht erst Gefahr zu laufen, im Alter mit der falschen Police oder dem falschen Tarif dazustehen.

Manche Versicherungen sollten nach Erfahrung von Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, schon in jüngeren Jahren abgeschlossen werden. Bei anderen Policen hilft ein Tarif- oder Anbieterwechsel. „Es lohnt sich, zu vergleichen und nur die Dinge zu versichern, die erforderlich sind“, sagt die Verbraucherschützerin.

Als ein besonderes Ärgernis für Senioren gelten in diesem Zusammenhang häufig die Alterszuschläge in der Kfz-Versicherung. Doch die Finanzaufsicht Bafin hat die sogenannte altersabhängige Tarifierung der Versicherer nach einer umfassenden Untersuchung kürzlich als gesetzeskonform eingestuft. Der folgende Überblick zeigt, welche Policen im Alter noch teurer werden können und was Verbraucher dagegen tun können.

Kfz-Versicherung

Hohe Prämienzuschläge bei Autoversicherungen für Senioren sind darauf zurückzuführen, dass es neben den jungen Fahranfängern vor allem ältere Menschen sind, die für viele Unfälle sorgen. Den Kraftfahrtstatistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge ist daher in der Kfz-Haftpflichtversicherung ab einem Alter von 68 Jahren mit Zuschlägen zu rechnen.

Aufgrund vieler Beschwerden von Verbrauchern hat die Bafin die Alterszuschläge untersucht und kam zu der Einschätzung, dass die Kalkulation der Assekuranzen im Einklang mit bestehendem Recht geschehe, schreiben die Aufseher in der Januarausgabe ihres „Bafin-Journals“.

Wichtig sei, dass die unterschiedliche Tarifierung mit Alterszuschlägen auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation fußt. Als eines dieser Prinzipien nennen die Bafin-Experten die Bewertung von Risiken anhand statistischer Erhebungen.

Die Alterszuschläge müssen aber nicht dazu führen, dass ältere Autofahrer auch tatsächlich deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Bleiben die Versicherten über Jahre unfallfrei, profitieren sie von einem höheren Schadenfreiheitsrabatt. Sind Senioren nicht mehr so viel mit dem Auto unterwegs, können sie zudem bei ihrem Versicherer eine geringere Jahreskilometerleistung angeben und damit ihre Prämie reduzieren.

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Wer dennoch im Alter von höheren Beiträgen betroffen ist, kann noch einen anderen Ausweg nutzen. Er kann „sein Auto auf ein anderes Familienmitglied ummelden und sich als Fahrer eintragen lassen“, empfiehlt Verbraucherschützerin Weidenbach.

Krankenvollversicherung

Viele Menschen fürchten, dass die private Krankenversicherung (PKV) im Alter unbezahlbar wird. Grundsätzlich gilt zwar, dass Ältere bei einem Neuabschluss einer Krankenvollversicherung höhere Beiträge zahlen. Aber „für einen schon länger laufenden Vertrag spielt das wachsende Lebensalter beitragsmäßig keine Rolle“, erklärt Weidenbach.

Dennoch kommt es über die Jahre zu Beitragssteigerungen, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung. Das liegt unter anderem an den steigenden Gesundheitskosten durch den medizinischen Fortschritt sowie der Inflation.

Um zu starke Beitragssteigerungen im Alter zu vermeiden, baut der Versicherer aus einem Teil des Beitrags Alterungsrückstellungen auf. Bis zu einem Alter von 60 Jahren zahlen Versicherte einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent. Damit sollen die Beiträge ab dem 65. Geburtstag konstant gehalten werden. Mit einem Beitragsentlastungstarif können Versicherte zudem freiwillig mehr zahlen, um Steigerungen im Alter abzufedern.

Im Rentenalter können privat und freiwillig gesetzlich Versicherte dann bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Darüber hinaus fallen die Kosten für das Krankentagegeld weg.

Wem der Beitrag dennoch zu hoch ist, kann entweder auf Leistungen verzichten oder den Selbstbehalt erhöhen. Zudem ist ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft möglich. Ein Wechsel des Versicherers ist meist nicht sinnvoll, da die gebildeten Alterungsrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen und eine erneute Gesundheitsprüfung zu deutlich höheren Beiträgen führt.

Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, sofern der neue Tarif keine Mehrleistungen aufweist. Wer schon vor 2009 in der PKV versichert war, kann unter Umständen in den günstigen Standardtarif wechseln. Ansonsten kommt der sogenannte Basistarif infrage, bei dem die Beiträge aber meist deutlich höher sind. Er ist vor allem dann eine Option, wenn bei einer Sozialhilfebedürftigkeit nur der halbe Beitrag zu zahlen ist.

Auslandskrankenversicherung

Viele Rentner nutzen ihre Zeit für ausgiebige Reisen. Sobald es die Corona-Infektionszahlen wieder erlauben, werden sie wieder stärker Auslandsreisen planen. Eine Auslandskrankenversicherung ist hierfür empfehlenswert.

In der Regel sind diese Policen günstig, doch höhere Beiträge für ältere Menschen sind üblich: Bei manchen Anbietern wird es ab 50 Jahren deutlich teurer, manchmal erst ab 60 Jahren oder später.

Die Policen können für jede Reise einzeln abgeschlossen werden. Wer öfter im Jahr verreist, entscheidet sich häufig für einen Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert. Üblicherweise deckt dieser beliebig viele Reisen von bis zu acht Wochen ab. Bei diesen Verträgen sind eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsbeitrags und gegebenenfalls ein Anbieterwechsel sinnvoll.

Neben dem Preis ist aber wichtig, dass der Tarif einen guten Schutz bietet. Unter anderem sollten Verbraucher darauf achten, dass ein Krankenrücktransport versichert ist – und zwar nicht nur, wenn er medizinisch notwendig, sondern auch wenn er medizinisch sinnvoll ist. Zudem lohnt es sich zu überprüfen, wie der Versicherer mit einer möglichen Covid-19-Erkrankung umgeht.

Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte können mit einer Krankenhauszusatzversicherung auf ähnliche Leistungen wie ein privat Versicherter kommen. Wer als Kassenpatient auf eine Chefarztbehandlung Wert legt, in einem Einzelzimmer untergebracht werden oder mehr Möglichkeiten bei der Wahl des Krankenhauses haben will, für den empfiehlt sich eine solche Police.

Doch auch hier zahlen Ältere bei Neuabschlüssen mehr. „Daher lohnt es sich, eine Police frühzeitig abzuschließen“, sagt Weidenbach. Wer es sich leisten kann, kann auch schon mit Anfang 30 über den Abschluss nachdenken.

Ältere Menschen haben es insbesondere mit Vorerkrankungen schwer, eine günstige Police zu finden. Manchmal können sie dann auch gar keinen Vertrag mehr abschließen.

Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegeversicherung kann helfen, eine finanzielle Lücke zu schließen, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Unterbringung im Heim notwendig wird.

Es gibt hier verschiedene Ausgestaltungen wie Pflegekosten-, Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherungen. Am flexibelsten sind Pflegetagegeldversicherungen. Hier wird ein Tagessatz je Pflegegrad festgelegt, den die Versicherten unabhängig von den tatsächlichen Kosten erhalten.

Eine private Pflegeversicherung kann helfen, eine finanzielle Lücke zu schließen, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Quelle: dpa
Pflegerin mit einem Patienten

Eine private Pflegeversicherung kann helfen, eine finanzielle Lücke zu schließen, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen.

(Foto: dpa)

Neben dem Gesundheitszustand ist für die Berechnung der Beitragshöhe auch hier das Eintrittsalter wichtig. Zwar empfiehlt es sich daher, den Vertrag frühzeitig abzuschließen, um eine günstigere Prämie zu bekommen. Zu früh lohnt es sich aber oft nicht – da der Pflegefall häufig erst im Rentenalter eintritt. Spätestens mit Mitte 50 sollten Verbraucher die Police aber in Betracht ziehen.

Die Beiträge können dann trotzdem mit der Zeit ansteigen, da die Versicherer das Verhältnis von Beitragseinnahmen und Leistungen regelmäßig prüfen. Verbraucherschützer berichten hier immer wieder von verärgerten Versicherungskunden.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung springt ein, um die Folgekosten des Unfalls abzumildern, etwa wenn bei bleibenden Schäden Umbaumaßnahmen an der Wohnung notwendig werden. Für Senioren gibt es spezielle Policen, die gewisse Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Essenlieferservice oder Haustierbetreuung während eines Krankenhausaufenthalts bieten.

Sie sind Weidenbach zufolge nur dann sinnvoll, wenn man keine Hilfe von Verwandten oder Bekannten bekommt. Laut dem Bund der Versicherten (BdV) sollten Verbraucher darauf achten, ob der Versicherer die Dienstleistungen nur organisiert oder ob er sie auch bezahlt. „Normale Unfallversicherungen weisen dagegen meist einen höheren Beitrag mit oft nur verringerten Leistungen auf“, betont Weidenbach.

Gab es schon gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einen Unfall mitverursacht haben, darf der Versicherer zudem die Leistung kürzen. Der sogenannte Mitwirkungsanteil, bis zu dem der Versicherer voll leistet, sollte laut BdV mindestens 50 Prozent betragen.

Es gibt aber auch Versicherungen wie etwa die Privathaftpflicht und die Rechtsschutzversicherung, bei denen es günstigere Seniorentarife gibt. Daneben können weitere Versicherungen für Senioren sinnvoll sein, auch wenn das Alter für die Beiträge keine Rolle spielt. Dazu zählen die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung.

Mehr: Haftpflicht: Zehn Punkte, auf die Verbraucher achten sollten.

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4 Kommentare zu "Versicherungen: Im Alter mehr für Versicherungen zahlen: Das muss nicht sein!"

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  • Krankenvollversicherung

    „Um zu starke Beitragssteigerungen im Alter zu vermeiden, baut der Versicherer aus einem Teil des Beitrags Alterungsrückstellungen auf.“
    „Dennoch kommt es über die Jahre zu Beitragssteigerungen, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung. Das liegt unter anderem an den steigenden Gesundheitskosten durch den medizinischen Fortschritt sowie der Inflation.“

    Teil 2 Wo sind meine Altersrückstellungen.

    Zum Vergleich Entwicklung der GKV :

    BBG : jährlich Beitragsbemessung der GKV 1980 = 19389,-€, GKV 2021 = 58050,-
    Erhöhung 38661,- Steigerung also um 199 % ,
    die Beitragsbemessungsgrenze ist im Zeitraum 1980 bis 2021 um 199% gestiegen. (in 41 Jahren 1,99 x verdoppelt).

    GKV Beitragssatz : 1980 11,4 %, heute 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag (ca. 16% incl. Zusatzbeitrag).
    Steigerung in 41 Jahren um gerade mal 40 %, davon können PKV Versicherte nur träumen.

    In der GKV beitragsfrei mitversichert : beitragsfreie Familienversicherung, 19,5 Monate Krankengeld ab der 6. Woche, Kuren und Reha und noch einiges mehr. In der PKV müssen diese existenziellen Bausteine zusätzlich versichert werden, natürlich gegen entsprechende Prämienzahlungen.

    Fazit : Meine (und da bin ich ganz sicher nicht der Einzige im PKV Tariflabyrinth) PKV Beitragsentwicklung ist um ein Vielfaches mehr gestiegen als bei der GKV, die Leistungen in der PKV rechtfertigen auf keinen Fall diese Beitragsexplosion.

  • Krankenvollversicherung
    „Um zu starke Beitragssteigerungen im Alter zu vermeiden, baut der Versicherer aus einem Teil des Beitrags Alterungsrückstellungen auf.“

    Wo sind meine Altersrückstellungen.

    Seit 1979 PKV versichert ,jetzt Rente früher selbstständig. Anfangstarif : Zweibettz., Chefarzt, ohne Selbstbeh., Zahnbeh. 100 %, Zahners. 80 %.

    Tarif 2021 (letzter Tarifwechsel in 2006) : allgemeine Krankenhausleistung, 100% Zahn, 50 % Zahnersatz, 1000,- Selbstbehalt. (Selbstbehalt ist lediglich eine verdeckte Prämie)

    Meine PKV Beitragsentwicklung von 1979/1980 bis 2021 über alle Tarifwechsel hinweg.
    Trotz 41 Jahren Altersrückstellungen ist meine Prämie um sagenhafte 535 % gestiegen, auf Basis Anfangsprämie 1979. ( 5,35 X verdoppelt )

    (Beitragssteigerung um 535 % obwohl ich 2006 einen Tarifwechsel auf einen enorm abgespeckten Tarif hatte, sonst wäre mein Beitrag heute einen gewaltigen Betrag höher und trotz 41 Jahre Altersrückstellungen.)

    Hier mal noch einen Teilausschnitt meiner Prämienhistorie.

    2006 erneuter Tarifwechsel (Leistungsreduzierung) Prämienentwicklung ab 2006.
    1.1.08) + 29,97 %
    1.1.09) + 32,82%
    1.1.11) + 18,78%
    1.1.15) + 10%
    1.1.16) + 23,7%
    1.1.18) + 37,24%
    Zum 1.1.2021) + 23,73 %
    Meine PKV Prämie bezogen auf die Anfangsprämie 2006 ist um sagenhafte 373 % gestiegen.
    In 16 Jahren also 3,73 X verdoppelt, bezogen zur Anfangsprämie 2006.

  • @ Herr Schäffer,

    Sie haben absolut Recht. Aber was kann man von einer BAFIN erwarten, deren Leiter teilweise korrupt sind und deren Mitarbeitern INSIDER-Geschäfte mit der Börse machen.

    Leider ist keiner von diesen Typen fristlos entlassen worden und hat sein Einkommen verloren, geschweige denn arbeitslos.

  • Die Erklärung der Finanzaufsicht (BaFin) die altersabhängige Tarifierung bei den jungen und älteren Kfz-Haltern als gesetzkonform zu bezeichnen, ist nicht zutreffend, denn die Statistiken des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) stehen dem Ergebnis der BaFin entgegen.

    Falsch ist, dass die Jungen und Alten die meisten Schadensfälle verursachen und den höheren Schadenaufwand, wie im Detail anhand der Jahresgemeinschaftsstatistik 2019 nachgewiesen worden ist. Somit fällt die sachliche Grundlage als Argument für Alterszuschläge weg.

    Ebenso falsch ist die Aussage, dass die jungen und älteren Kfz-Halter als die meisten Beteiligten und Hauptverursacher gelten. Die Verkehrsunfallstatistik weist die Senioren, wie die Jungen stets auf den hinteren Plätzen aus. Die Risikofahrer sind nach dem Kraftfahrbundesamt (KBA) nicht die Jungen bis zu 24 Jahren mit einem Anteil von 9,7 % und älteren PKW-Fahrer ab 65 Jahren an letzter Stelle mit 8,2 %.

    Die Hinweise, Senioren könnten eine geringere Jahreskilometerleistung angeben oder sein PKW auf ein anderes Familienmitglied ummelden stellte aus Gründen der Diskriminierung kein Argument dar.

    Offensichtlich haben sich der GDV, die BaFin und das Bundesfinanzministerium bei den statistischen Erhebungen und deren Bewertung nach den den Prinzipien risikoadäquaten Kalkulation vergriffen, bzw. von der Bafin und dem Bundesfinanzministerium wurde nichts von den Angaben der Kfz-Versicherer im Interesse der Verbraucher hinterfragt.

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