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VersicherungenKein Abschied von der Provision
Jubel bei Versicherern, Ärger bei Verbraucherschützern: Laut einem Gesetzentwurf dürfen Provisionen weiterhin nicht an Kunden weitergereicht werden. Die Verbraucherzentrale wettert und spricht von „Protektionismus“.
Geht es nach dem Gesetzgeber, bleibt das Provisionsabgabeverbot bestehen.
(Foto: obs)
Berlin/Frankfurt Die Revolution bleibt aus. Das Bundeswirtschaftsministerium will den Entwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) eins zu eins in deutsches Recht umsetzen. Damit bleibt das bestehende Abgabeverbot für Provisionen erhalten. „Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern (…) ist es untersagt, Versicherungsnehmern, versicherten Personen oder Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen“, lautet eine zentrale Passage des Gesetzentwurfs. Zu den Sondervergütungen zählen Provisionen, Sach- und Dienstleistungen sowie eine Rabattierung auf Waren und Dienstleistungen, sofern diese einen Gesamtwert von 15 Euro übersteigen.
Der Branchenverband GDV atmet auf. Das Provisionsabgabeverbot stelle sicher, „dass auch künftig die langfristigen Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt des Beratungsgesprächs stehen, nicht mögliche kurzfristige finanzielle Vorteile durch die Beteiligung an Provisionszahlungen“, so der GDV. Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Erhalt des Status quo „Protektionismus in Reinform“. „Die Versicherungswirtschaft reagiert auf die Verbraucherbedürfnisse des 21. Jahrhunderts mit einem Vergütungsmodell aus dem 19. Jahrhundert“, kritisiert vzbv-Versicherungsexperte Lars Gatschke.
Das Provisionsabgabeverbot, das seinen Ursprung im Jahr 1934 hat, sei nicht zeitgemäß und diene nicht dem Ziel des Verbraucherschutzes, so die Richter. Die Berufung des Maklers wies das OLG zurück. Begründung: Das Provisionsabgabeverbot stelle heute keine Marktverhaltensregel mehr dar.
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Erster Insurtech-Radar der Unternehmensberatung Oliver Wyman und dem Versicherungsvermittler Policen Direkt (August 2016).
„Der Gesetzentwurf hat mich nicht sonderlich überrascht, wahrscheinlich wurde die Urteilsbegründung des OLG Köln dabei noch gar nicht berücksichtigt“, sagt Moneymeets-Gründer Cremer. „Wir sehen diesen ersten Entwurf gelassen und werden nun in einer Stellungnahme begründen, warum der Gesetzgeber nicht am Provisionsabgabeverbot festhalten darf.“ Falls das nicht helfe, sei auch eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik bei der EU-Kommission denkbar. „Protektionismus zugunsten der Versicherer und ihrer Vertriebsstrukturen muss ein Ende haben“, so Cremer.
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