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Versicherungen Schutz vor der Zahnarztrechnung

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich an vielen Zahnbehandlungen beteiligen. Zahnzusatzpolicen helfen, das Kostenrisiko zu begrenzen. Welche Leistungen wichtig sind und was sie kosten.
01.07.2016 - 12:06 Uhr
Auch Kinder, deren Eltern gesetzlich versichert sind, lassen sich gegen Karies und Zahnspange zusatzversichern. Quelle: gms
Tipps vom Profi

Auch Kinder, deren Eltern gesetzlich versichert sind, lassen sich gegen Karies und Zahnspange zusatzversichern.

(Foto: gms)

Kurz bevor der Sommer endet, machen die Zahnärzte noch einmal mobil. Am 20. September ist der Tag der Zahngesundheit. Im Haus der Bundespressekonferenz geht es einen Tag nur um die Mundgesundheit. Auch Vereine wie „Milchzähne machen mobil“ und „Zahnfee e.V.“ informieren, wie man richtig putzt.

Denn das wissen nicht alle Deutschen. Im August stellt das Institut der deutschen Zahnärzte die neue „Deutsche Mundgesundheitsstudie“ vor, die maßgebliche Studie über Schäden an Schmelz und Wurzel. Die letzte Untersuchung unter mehr als 4000 Patienten zeigte, dass bei 15-Jährigen im Schnitt 1,8 Zähne unter Karies leiden. Im Alter zwischen 35 und 44 sind es schon 14,5 Zähne, bei 65- bis 74-Jährigen 22,1.

Zahnprobleme bedeuten für gesetzlich Versicherte nicht nur Schmerzen – sie müssen auch mit Kosten rechnen. Bei Zahnersatz übernehmen die gesetzlichen Kassen einen Zuschuss von 50 Prozent. Wer regelmäßige Arztbesuche mit einem Bonusheft nachweisen kann, kann den Anteil steigern.

Dieser Zuschuss gilt nur für die Regelvorsorge. Für höherwertige Goldkronen, Implantate oder Inlays müssen die Patienten draufzahlen. Gesetzlich Versicherte können aber eine Zahnzusatzpolice abschließen, die einen Teil der Kosten übernimmt. „Wenn für alle existenziellen Risiken bereits Versicherungsschutz besteht und durch eine Zusatzversicherung eine tatsächliche finanzielle Entlastung vorhanden ist oder ein großer medizinischer Mehrwert entsteht, machen solche Policen Sinn“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Der Schutz könne bis zu 90 Prozent der Kosten decken.

Beim Abschluss kommt es auf die Leistungen an. Das Problem: Bei Vorerkrankungen und zunehmenden Lebensalter können die Beiträge steigen. „Es kommt auf das Verhältnis von Preis und Leistung an“, erklärt der Versicherungsberater Stefan Albers. Er empfiehlt grundsätzlich den Einschluss von Leistungen für Implantate ohne Begrenzung auf eine Zahl und inklusive Schutz bei Knochenaufbau, sowie Schutz bei Zahnersatz, Kronen und Inlays. „Zu vermeiden sind zu stark einschränkende Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren, Prozentsätze, die sich auf den GKV-Leistungsumfang beziehen“, erklärt Albers.

Der Bund der Versicherten rät zusätzlich dazu, dass die Leistung der Zusatzpolicen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte, also bis zum 3,5-fachen Satz gelten. Der Versicherer sollte in den Bedingungen auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten.

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