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Versicherungen und Provision Auslaufmodell Provision?

Wer eine Versicherung kauft, bekommt in der Regel nichts ab von der Provision des Vermittlers. Doch Gerichte zweifeln an der uralten Regelung. Immer mehr Anbieter lassen es darauf ankommen – und geben Provisionen weiter.
15.10.2014 - 13:41 Uhr 4 Kommentare
Provisionen für Versicherungsvermittler sind ein umstrittenes Thema. Quelle: Getty Images

Provisionen für Versicherungsvermittler sind ein umstrittenes Thema.

(Foto: Getty Images)

Düsseldorf Gäbe es auch für die Versicherungsbranche ein Unwort des Jahres, der Begriff „Provision“ hätte es sicherlich bis weit oben in die Auswahl geschafft. Denn mit kaum einer anderen Sache mussten Deutschlands Vermittler sich in diesem Jahr so herumärgern, für kaum etwas anderes mussten sie in diesem Jahr so kämpfen wie für ihre Vergütung. Von allen Seiten hatten Gesetzgeber, Experten und Verbraucherschützer das Provisionsmodell attackiert.

Da gab es zum Beispiel die Forderung, dass Vermittler ihre Abschlussprovisionen offenlegen sollten. Eine Gesetzesinitiative im Sommer konnten die Vertriebler gerade noch stoppen, doch droht aus Brüssel in der Sache bereits neuer Ärger. Daneben versucht Verbraucherschutzminister Heiko Maas derzeit, mit viel Geld auch im Versicherungsbereich die Honorarberatung zu fördern. Vermittler und Kunde würden dabei ihre Vergütung selbst aushandeln – idealerweise würden die Versicherer Nettopreise für die Policen ausweisen. Auch dies ist ein indirekter Angriff auf die provisionsbasierte Vermittlung.

All das liegt den Vermittlern also im Magen. Doch es könnte noch schlimmer kommen. Denn jetzt versuchen auch Vermittler aus den eigenen Reihen, das gängige Provisionsmodell zu unterlaufen – und das nicht länger hinter vorgehaltener Hand. Genauer gesprochen missachten sie das sogenannte Provisionsabgabeverbot. Die Regelung aus den 1930er Jahre untersagt es Versicherungsvermittlern, „Sondervergütungen“ an Kunden weiterzureichen. Bis heute argumentieren Vermittler, dass sie nur so die Provisionen für Kunden stabil halten können.

Allerdings hegt mittlerweile auch die Rechtsprechung große Zweifel an der historischen Verordnung. Wolle man daran festhalten und in die Berufsfreiheit der Vermittler eingreifen, müsste man eigentlich viel klarer formulieren, urteilte das das Frankfurter Verwaltungsgericht Ende 2011. In der jetzigen Form sei das Verbot zu unbestimmt – und damit unwirksam (Az. 9 K 105/11.F). Die Richter gingen soweit, die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung anzuzweifeln.

Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ist es allerdings nie gekommen. Die Aufsichtsbehörde Bafin, die das Provisionsabgabeverbot offiziell kontrolliert, hatte nach verlorenem Prozess auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht verzichtet. Vielleicht befürchtete sie, auch dort zu verlieren – damit wäre das Abgabeverbot offiziell vom Tisch gewesen. Stattdessen herrscht seither Rechtsunsicherheit. Von der Bafin hieß es im Anschluss an das Urteil nur, man wolle „Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot nicht ahnden.“

Seither nun sehen immer mehr Vermittler die Chance gekommen, es einfach einmal darauf ankommen zu lassen – und Kunden einen Teil des Provisionskuchens abzugeben. Für Kunden wird die Police dadurch günstiger, der Vermittler kann im Gegenzug auf Neukunden hoffen. Experten, die die Branche im Blick haben, berichten von immer mehr Angeboten im Netz, wo kleinere Vermittler anbieten, etwas von der Provision abzutreten. Andere Anbieter gehen offensiver vor.

Wer den Kunden Bestandsprovision zahlt
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4 Kommentare zu "Versicherungen und Provision: Auslaufmodell Provision?"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Das sehen Sie völlig verkehrt! Der Makler(Ausschließlichkeit mal außen vor!) sondiert stetig den Markt für seinen Mandanten um ihn das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten. In der Regel handelt er auch noch Rabatte mit dem VU aus um die Prämie noch attraktiver zu gestalten (Übrigens auch Provisionsbelastend, aber egal!). Er unterstützt bei der Schadenbearbeitung (viele Schäden, die der Versicherte selber einreicht werden direkt abgelehnt!), er haftet für Falschberatung, er......das kann man beliebig lang fortsetzen!

    Mir ist es immer wieder ein Rätsel, warum ein ganzer Berufsstand pauschal diskreditiert wird und als "schwarze Schafe" beschimpft wird, nur weil er seine Arbeit macht! Meinen sie ernsthaft, wenn die Provisionen angeschafft werden, dann wird die Prämie günstiger? Nein, dann stopfen sich die Versicherer selber die Taschen mit dem Voll, was sie jetzt teilweise abgeben. Ich für meinen Teil möchte gar keinen Kunden haben, der mit mir um die Provision feilscht! Der soll lieber Basisangebote im Internet abschließen und im Schadenfall dann leer ausgehen!
    Wer billig kauft, kauft doppelt! Hat schon meine Oma gesagt! Stimmt immer noch!

  • Herr Müller, wie funktionieren Versicherungen aus ihrer sicht?das vu zahlt alle Schäden, der AD verkauft umsonst,und der VN bekommt Police und Kaffee umsonst? Wegen gierigen Kunde. Wie Ihnen,die zuerst einen Vermittler zu Rate ziehen,dann online bei Check 24 abschliessen, sich gegen jeden Beitrag sträuben und sich dann auch noch über die Beiträge aufregen? Wegen solchen discounter VNS konnten die schwarzen Schafe unserer Branche erst entstehen.

  • @auchstephan
    Sie sehen das nur aus ihrer Sicht als Vermittler.
    Aus Sicht des Kunden sieht das so aus: Wenn der Vermittler einen Teil der Provision abgibt, vermindert das die Kosten des Versicherungsnehmers. Wenn er Vermittler das nicht kann oder will, sind entweder seine Kosten zu hoch, oder er ist zu gierig. Ich sehe nur Vorteile für den Versicherungskunden.

  • Die Debatte um die Provisionen halte ich für unangemessen.

    Es wird immer gerne vergessen, dass der Vermittler davon nicht nur leben muss, sondern auch seine Kosten tragen muss in all den Fällen, wo er zwar Kosten hat und Zeit investiert, aber keinen Abschluss macht.
    Zusätzlich gibt es die "Stornohaftung". Der Vermittler muss also einen Teil der Provision zurückzahlen, wenn der Vertrag vom Versicherungsnehmer in einer bestimmten Zeit gekündigt wird.Er wird aber kaum die weitergegebene Provision zurückerhalten. Er bekommt also, simples Beispiel, 500 Euro Provision Brutto. Davon gibt er 100 weiter. Steuerlich absetzen kann er das nach meinem Wissen nicht, da die weitergabe ja nicht legitim ist. Also versteuert er 500 Brutto, so das wir mal bei angenommenen 40% Gesamtabzügen bei 300 Netto bleiben. Davon gingen 100 an den Kunden, bleiben ihm 200.
    1 Jahr später kündigt der VN wegen Arbeitslosigkeit und die Versicherungsgesellschaft fordert anteilig 400€ Provision zurück... Na besten Dank...

    Desweiteren schadet das am Ende am meißten den Versicherungsnehmern. Ein Vermittler muss von der Vermitllung leben, und die wenigsten werden damit reich. Wenn nun jeder Kunde irgendwann 20% als seinen Anteil von der Provision erwartet, werden einfach die Provisionen erhöt werden müssen. Die der Kunde wiederum mit seinen Beiträgen finanziert.

    Und als Abschlussfrage: Wieviel zahlt mir das Handelsblatt dafür, dass ich seine Dienste in Anspruch nehme? Nichts? Warum nicht, ich denke man sollte sich von seinem Dienstleiter dafür bezahlen lassen, dass man seine Dienste in Anspruch nimmt?

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