Fährt zum Beispiel ein Ehemann während der Ehezeit ständig - und unfallfrei - das Auto seiner Frau, was ihr einen immer günstigeren Schadenfreiheitsrabatt einbringt, so hat der Mann im Fall einer Scheidung keinen Anspruch darauf, den Rabatt weiterhin für sich zu nutzen. Die Frau ist Versicherungsnehmerin und kann frei entscheiden, wer von der günstigen Prämie profitieren soll.
In einem Fall, der dem Amtsgericht Reutlingen vorlag, wurde der Rabatt auf die Tochter übertragen. (Amtsgericht Reutlingen, 1 C 976/03)
Die wichtigsten Neuigkeiten jeden Morgen in Ihrem Posteingang.