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Firmenwagenrechner

Der Firmenwagenrechner bietet Ihnen die Möglichkeit den geldwerten Vorteil sowie den Netto-Privatanteil eines Firmenwagens beziehungsweise Dienstwagens zu berechnen. Der Rechner zeigt Ihnen Ihren Nettolohn mit und ohne den Firmenwagenanteil an. Sie können zwischen den Berechnungsmethoden 1 %-Regelung, 0,5 %-Regelung für Elektro- und Hybridautos oder Fahrtenbuch auswählen und so verschiedene Szenarien berechnen. mehr...

Firmenwagenrechner

Wie funktioniert der Firmenwagenrechner?

Bitte wählen Sie zuerst auf der rechten Seite im grauen Kasten die Art der Berechnung aus. Sie haben die Auswahl zwischen der 1 %-Regelung und dem Fahrtenbuch.

1 %-Regelung

Falls Sie die 1 %-Regelung gewählt haben, gehen sie bitte wie folgt vor. Geben Sie zuerst den Listenpreis des Pkws (brutto) in den Rechner ein. In den folgenden Feldern geben Sie die einfache Entfernung in Kilometern zu ihrem Arbeitsplatz sowie eine mögliche Selbstbeteiligung an. Danach folgen Angaben zu Ihrem Bruttolohn. Der Abschnitt „Besteuerungsmerkmale“ beschäftigt sich mit Ihrer Steuerklasse, Bundesland, Geburtsjahr, damit ob Sie Kinder oder einen Monatsfreibeitrag haben, sowie ob Sie zur Kirchensteuer veranlasst werden. Danach müssen Sie noch Ihre Vorsorgeaufwendungen im Firmenwagenrechner eintragen. Bitte geben Sie an, ob Sie privat oder gesetzlich renten- oder krankenversichert sind, sowie den möglichen Zusatzbeitragssatz. In der rechten grauen Box können Sie jetzt noch das Besteuerungsjahr wählen. Das Ergebnis wird ihnen dort ebenfalls angezeigt.

0,5 %-Regelung

Für Elektro- und Hybridautos besteht eine 0,5-%-Option. Diese gilt seit dem 1. Januar 2019 und funktioniert prinzipiell wie die übliche 1-%-Regelung für privat genutze Firmenwagen. Für die Berechnung der 0,5-%-Regelung wird der Listenpreis des jeweiligen Hybrid- oder Elektroautos herangezogen, auch wenn das Fahrzeug günstiger oder als Gebrauchtwagen erworben worden ist. Ein halbes Prozent des jeweiligen Listenpreises muss dann als monatlicher geldwerter Vorteil für die private Nutzung angebeben werden.

Fahrtenbuch

Wenn Sie die Fahrtenbuchregelung gewählt haben, wählen Sie bitte zuerst die Abschreibungsart Ihres Firmenwagens aus. Falls Sie „Prozentual“ gewählt haben, tragen Sie zunächst den Listenpreis (brutto) und die prozentuale Abschreibung pro Jahr in den Rechner ein. Bitte geben Sie danach die gesamte jährliche Laufleistung des Pkws, sowie die private Laufleistung an. Geben Sie außerdem die jährlichen Kosten für Autoversicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff und Inspektionen beziehungsweise Reparaturen an. Die nachfolgenden Eingaben erfolgen wie bei der 1 %-Regelung. Je detaillierter Ihre Informationen in unserem Firmenwagenrechner sind, desto genauer wird der geldwerte Vorteil sowie der Netto-Privatanteil Ihres Firmenwagens berechnet.

Definition: Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil beschreibt eine Form der Vergütung, welche nicht in Geld ausgezahlt wird. Es handelt sich also um Sachbezüge oder Sachleistungen. Diese Sachbezüge oder -leistungen unterliegen der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht. Die bekannteste Art des geldwerten Vorteil ist der Firmenwagen oder Dienstwagen, welcher vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die monatliche Berechnung erfolgt hierbei entweder durch die 1 %-Regelung oder durch die Fahrtenbuchmethode.

Wie funktioniert die 1 %-Regelung?

Die 1 %-Regelung ermöglicht die pauschale Bestimmung des privaten Nutzungswertes. Für die Berechnung werden der Listenpreis des Firmenwagens sowie die einfache Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte benötigt.

Beispiel:

Listenpreis des Firmenwagens: 44.290 Euro
Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte: 15 Kilometer

1. Schritt: Zunächst wird der Listenpreis des Firmenwagens auf volle 100 Euro abgerundet und ein Prozent dieses Wertes berechnet: 44.200 Euro x 1 Prozent = 442 Euro

2. Schritt: Nun wird noch die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte hingezogen. Dafür werden 0,03 Prozent des Listenpreis (auf volle 100 Euro abgerundet) pro Kilometer angesetzt: 44.200 Euro x 0,03 Prozent x 15 (Anzahl der Kilometer) = 198,90 Euro

3. Schritt: Anschließend werden die beiden Werte zum geldwerten Vorteil addiert: 442 Euro + 198,90 Euro = 640,90 Euro. Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens beträgt also 640,90 Euro. Dieser Wert wird zur Lohnberechnung dem monatlichen Bruttolohn hinzugefügt. Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens kann noch durch eine Selbstbeteiligung gemindert werden, welche aber nicht höher sein darf als der geldwerte Vorteil.

Wie funktioniert die Fahrtenbuch-Methode?

Bei der Fahrtenbuch-Methode muss jede Fahrt mit dem Dienst- oder Firmenwagen dokumentiert werden. Dabei muss unterschieden werden zwischen:

  • Dienstliche Fahrten
  • Private Fahrten
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • Familienheimfahrten

Des Weiteren müssen die tatsächlich entstandenen Kosten, wie zum Beispiel Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff und Kosten für Inspektionen beziehungsweise Reparaturen, nachgewiesen werden. Außerdem wird die Abschreibung des Firmenwagens in die Berechnung einbezogen. Ein Fahrtenbuch muss folgende Pflichtangaben enthalten, damit es vom Finanzamt anerkannt wird:

  • Datum
  • Kilometerstand
  • Reiseziel
  • bei Umwegen: die Reiseroute
  • Reisezweck
  • aufgesuchter Geschäftspartner

Manche Automobilhersteller bieten in Verbindung mit einem Navigationssystem bereits elektronische Fahrtenbücher an, welche die Erstellung eines Fahrtenbuches erleichtern. Das Finanzamt erkennt diese aber nur an, wenn nachträgliche Manipulationen nicht möglich sind oder Änderungen sichtbar sind.

Welche der beiden Methoden ist die richtige für Sie?

Die 1 %-Methode überzeugt vor allem durch ihre einfache Berechnung und dadurch, dass der Arbeitnehmer keine Aufzeichnungen über seine Fahrten machen muss. Hohe Kosten können entstehen, wenn der Arbeitsplatz weit von der Wohnstätte entfernt ist.

Die Fahrtenbuch-Methode bietet sich an, wenn der Firmenwagen nur wenig privat genutzt wird. Die Erfassung der Fahrten sowie der einzelnen Kosten ist aber aufwendig. Des Weiteren kommt es öfter zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt, falls gewisse Formalien nicht eingehalten wurden.

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