Jeder Gewerbetreibende muss die Gewerbesteuer entrichten (zusätzlich zur Umsatz- und Einkommenssteuer), sie geht an die Gemeinde, in der sein Betrieb den Hauptsitz oder eine Niederlassung unterhält. Bei mehreren Niederlassungen wird die Steuer nach dem jeweiligen Umsatzanteil ermittelt. Unser Gewerbesteuerrechner berechnet für Sie schnell und einfach die anfallende Gewerbesteuer. Die Steuer hängt vom Hebesatz der Gemeinde, dem Gewerbeertrag, der Rechtsform des betroffenen Unternehmens und weiteren Faktoren ab, welche im Gewerbesteuergesetz (GewStG) bestimmt werden. mehr...
Sie sehen die einzelnen Einträge in unserem Gewerbesteuerrechner, die Sie für ein korrektes Ergebnis sorgfältig vornehmen müssen:
Die Kommunen und Gemeinden legen die Gewerbesteuer in ihrer Höhe durch einen Hebesatz fest. Dieser unterscheidet sich in Deutschland zwischen einzelnen Städten und Gemeinden erheblich. Die höchsten Sätze gibt es in rheinland-pfälzischen Kommunen, sie reichen bis zu 900 %. Die niedrigsten Sätze sind mit 200 % in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern anzutreffen, 200 % ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestsatz. Dieser Hebesatz ist ein Mittel der Kommunen und Gemeinden, um Unternehmen gegebenenfalls mit niedrigen Gewerbesteuern anzulocken oder auch durch hohe Hebesätze entsprechend hohe Steuereinnahmen abschöpfen zu können. Die Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer dienen der Finanzierung von Gemeindehaushalten. Die Gewerbesteuer muss jeder Gewerbebetrieb zahlen, allerdings gibt es je nach Rechtsform unterschiedliche Freibeträge:
Zudem unterliegt der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage Kürzungen und Hinzurechnungen für Bankzinsen, Raummieten, Leasingraten, Grundbesitz, Gewinnanteile von Personengesellschaften und weitere Bestandteile der Unternehmensfinanzierung bzw. des Vermögens einer Firma. Wenn der Betrag ermittelt wurde, erfolgt eine abschließende Abrundung, nämlich auf volle 100 Euro, sowie eine Multiplikation mit der Gewerbesteuermesszahl 3,5 %. Der Betrag kann nicht negativ werden, es gibt daher keine Gewerbesteuererstattung (im Gegensatz zur Umsatz- oder Einkommenssteuererstattung). Nachdem nun der Steuermessbetrag ermittelt wurde, kann die Gemeinde ihren Hebesatz anwenden, wodurch sich die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt.
Es ist nicht einfach für eine Gemeinde oder Kommune, ihren Gewerbesteuerhebesatz festzulegen. 200 % müssen es mindestens sein, doch jede Erhöhung darüber hinaus schafft ein Spannungsfeld zwischen höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der möglichen Flucht von Unternehmen. Die Kämmerer der betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen müssen hier klug kalkulieren. Wenn sie viele Gewerbetreibende mit Kleinbetrieben - Personengesellschaften, Einzelunternehmen - haben, können sie im Prinzip den Hebesatz ruhig etwas anheben, denn der Einzelunternehmer muss seinen Firmensitz im Prinzip an seinen Wohn-Hauptsitz verlegen. Dieser ist sein Lebensmittelpunkt, hier wird er voraussichtlich schon aus familiären Gründen ansässig bleiben und den meisten Umsatz erwirtschaften. Kapitalgesellschaften hingegen können ihren Hauptsitz relativ frei wählen. Sollte ein solcher Großbetrieb der wichtigste Arbeitgeber und Steuerzahler am Ort sein, wäre es unklug, ihn durch eine zu hohe Gewerbesteuer zu verprellen.
Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer der Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bis zu 3,8 Mal angerechnet, sodass sie bis 380 % Hebesatz einkommensneutral bleibt. Der Gewerbesteuerrechner berücksichtigt diese Anrechnung und nennt die prozentuale Durchschnittsbelastung für Unternehmer. Berücksichtigt werden bei dieser Berechnung:
Um den Rechner richtig zu nutzen, muss der aktuelle Hebesatz bekannt sein. Die Gemeinden können ihn jährlich ändern, das geschieht auch sehr oft. Diese Steuerart ist ihre wichtigste Einnahmequelle, eine Gewebesteuer gibt es nur in Deutschland. Natürlich wird sie hinterfragt, weshalb die Kommunen mit ihren Infrastrukturausgaben argumentieren. Verschwinden wird die Steuer nicht, mit dem Gewerbesteuerrechner lässt sie sich aber genau ermitteln.