Änderungssanträge Bundestag beschließt voraussichtlich Apothekengesetz

Deutsche Pharmazeuten sollen die gleichen Marktvoraussetzungen wie ausländische Versender bekommen.
Berlin Der Bundestag will sich heute in zweiter und dritter Lesung mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) befassen und es verabschieden. Mit einfließen werden dabei sechs Änderungsanträge der Regierungskoalition aus Union und SPD, die Handelsblatt Inside vorliegen.
Unter anderem wird klargestellt, dass auch ausländische Versandapotheken sich an die Qualitätsanforderungen der Apothekenbetriebsordnung halten müssen, etwa die Temperaturanforderungen während des Transports. „Die Regelung ist erforderlich, um insoweit Klarheit zur Qualität der versendeten Arzneimittel vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren teilweise zu beobachtenden extremen Wetterlagen zu schaffen“, heißt es in dem Antrag.
Die in den Niederlanden ansässige Shop-Apotheke reagierte auf diese Klarstellung gelassen. „Aus unserer Sicht dient die vorgeschlagene Änderung zum VOASG der Klarstellung dessen, was bereits gilt: Alle Apotheken – und somit auch die europäischen Versandapotheken – sind der Sicherstellung der Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln beim Transport verpflichtet“, sagte ein Sprecher.
Zudem sehen die Änderungsanträge strengere Vorgaben für automatisierte Ausgabestationen vor. „Die Arzneimittel sind für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen“, heißt es.
Kritik von der Opposition
Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundesrats noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das Ende der Diskussionen dürfte das dennoch nicht bedeuten: In der Koalition geht man davon aus, dass das Vorhaben wegen des enthaltenen Rabattverbots für Versandhändler in Brüssel beklagt werden könnte.
Diese werden mit dem VOASG verpflichtet, sich an die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu halten. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Versandhändlern 2016 diesen Rabatt ausdrücklich zugesagt, um Nachteile beim Marktzugang auszugleichen.
Das Rabattverbot sorge für „gleich lange Spieße“ im Wettbewerb mit den Pharmazeuten vor Ort, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, Handelsblatt Inside. „Letztendlich wird der EuGH abschließend klären, ob Minister Spahn mit diesen Preisregelungen im Einklang mit den europäischen Verträgen steht“, so Dittmar.
Die FDP kritisiert, dass die Pharmazeuten trotz neuem Gesetz keine Planungssicherheit haben. „Es wird noch Monate dauern, bis hier Klarheit herrscht“, sagte der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann Handelsblatt Inside.
Brüssel hat sich zu dem Passus bislang nicht klar geäußert. Binnenmarktkommissar Thierry Breton bat in einem Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang Oktober lediglich darum, über den Ausgang des Gesetzgebungsprozesses informiert zu werden – und verwies auf die laufende Debatte im Bundestag dazu. Dass die nun vorerst abgeschlossen ist, dürfte deswegen auch in Brüssel genau vernommen werden.
Dass die Apotheke vor Ort weiterhin die erste Wahl bei Patienten in Deutschland ist, zeigte derweil eine repräsentative Umfrage des BKK-Dachverbands durch das Statistikportal Statista. Demnach bezogen 42 Prozent der Deutschen in der Corona-Pandemie Medikamente: 73 Prozent wählten dafür die Apotheke vor Ort, 38 Prozent wählten zusätzlich auch die Versandapotheke. Vor allem Jüngere im Alter von 18 bis 29 Jahren (42 Prozent) wählten diese Bezugsquelle.
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