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Ärztebewertung Bundesgerichtshof verhandelt zu Jameda-Plattform

Die Klage von zwei Zahnärzten gegen die Ärztebewertungs-Plattform Jameda beschäftigt am Dienstag den Bundesgerichtshof. Anwalt Volker Herrmann erklärt, worum es im Verfahren geht.
08.10.2021 - 17:50 Uhr Kommentieren
(Foto: Terhaag & Partner)
Volker Herrmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

(Foto: Terhaag & Partner)

Ärzte und Ärztinnen dürfen ihr Profil auf Jameda im Einzelfall löschen lassen

Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Klage eines Zahnarztes und einer Zahnärztin, die eine Löschung ihrer Jameda-Profile fordern. Die Richter werden bei ihrer Bewertung auch ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2018 einbeziehen. Damals hatte eine Kölner Hautärztin erreicht, dass ihre Daten vollständig gelöscht werden. Jameda musste zudem Änderungen auf allen Ärzte-Profilseiten vornehmen.

Wenn die beiden Zahnärzte gewinnen, bleibt eine Löschung für andere Ärzte kompliziert

Es handelt sich bei dem Urteil rechtlich um eine Einzelfallentscheidung. Sie hat aber Signalwirkung. Andere Richterinnern und Richter werden sich an dem BGH-Urteil orientieren. Wenn die beiden Zahnärzte Recht bekommen, bedeutet dies aber nicht, dass Jameda Profile auf Wunsch der Ärztin oder des Arztes im Regelfall löschen muss. Der Weg des einzelnen Arztes über Gerichte ist notwendig.

Ärzte müssen die Löschung negativer Bewertungen weiterhin bei Jameda beantragen

Der Prozess der Löschung einer negativen Eintragung wird am Dienstag nicht verhandelt. Es werden mehr als 20 Kritikpunkte der beiden Zahnärzte besprochen, die sich auf die Darstellung der Profilseiten beziehen. Das BGH-Urteil kann dazu führen, dass Jameda Anpassungen auf der Website vornehmen muss.

Das Verfahren bei einem negativen Kommentar ändert sich jedoch nicht. Um eine Löschung zu beantragen, muss ein Arzt eine Bewertung beanstanden. Daraufhin holt Jameda eine Stellungnahme des Bewerters ein und verlangt einen Nachweis des tatsächlichen Arztbesuches. Der Arzt erhält die anonymisierte Antwort des Bewerters und kann sich erneut äußern.

Bezahlte Ärzteprofile auf Jameda werden kaum kenntlich gemacht

Ärztinnen und Ärzte haben auf Jameda die Möglichkeit, mit Texten und Bildern für sich zu werben. Im Gegenzug zahlen sie einen monatlichen Betrag. Bei Bezahlern wird derzeit auf der Profilseite in einem grauen Button darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Arzt um einen Platin-Kunden oder um einen Gold-Kunden handelt. Klickt man auf den Button, wird in einem Textfeld erklärt, dass der Arzt zahlender Jameda-Kunde ist. Ein Nutzer muss also einmal klicken, um zu erfahren, dass es sich bei der Profilseite um einen bezahlten Eintrag handelt.

Verschiedene Gerichte haben sich in der Vergangenheit damit befasst, ob Jameda dies transparenter darstellen soll. Ein grauer Button, der erst angeklickt werden muss, reicht nicht aus.

Das Urteil des BGH ist auch für andere Bewertungsplattformen relevant

Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, müssen auch andere Ärzte- und Klinikbewertungsplattformen, etwa die Sanego-Arztsuche, ihre Darstellungen ändern. Die Ärzte- und Kliniklisten von Focus bleiben von dem Urteil aber unberührt, weil es sich hierbei um redaktionell erstellte Inhalte handelt.

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  • LH
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