App auf Rezept Schiedsgericht urteilt über Höchstpreise

(Foto: Imago/Panthermedia)
Düsseldorf/ Köln Bislang legen Hersteller den Preis für ihre digitale Gesundheitsanwendung (DiGa), auch App auf Rezept genannt, im ersten Jahr der Erstattung selbst fest. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die DiGa bezahlen, drängen auf gedeckelte Preise, sogenannte Höchstpreise.
Wie viel die Kassen pro DiGa maximal zahlen müssen, darüber konnten sich die Herstellerverbände und der GKV-Spitzenverband lange nicht einigen. Eine DiGa-Schiedsstelle hat mit beiden Parteien nun einen Kompromiss ausgehandelt.
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