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Apps auf Rezept Schiedsstelle hat über Rahmenvereinbarung für digitale Gesundheitsanwendungen entschieden

Nach langen Verhandlungen zu Preis- und Wirtschaftlichkeitsregeln hat die Schiedsstelle ein Machtwort gesprochen. Doch die strittigste Frage bleibt offen.
14.04.2021 - 15:34 Uhr
Seit Herbst 2020 können Ärzte ihren Patienten bestimmte Gesundheitsapps und -webanwendungen verschreiben. Quelle: Imago
Digitale Gesundheitsanwendungen

Seit Herbst 2020 können Ärzte ihren Patienten bestimmte Gesundheitsapps und -webanwendungen verschreiben.

(Foto: Imago)

Düsseldorf Seit bald einem Jahr verhandelt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit den dreizehn Herstellerverbänden die Rahmenvereinbarung zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa). Seit Herbst 2020 können Ärzte ihren Patienten bestimmte Gesundheitsapps und -webanwendungen verschreiben, sofern diese zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurden. Die Krankenkassen bezahlen dem Patienten dann die Anwendung.

Der Gesetzgeber hatte festgelegt, dass GKV-Spitzenverband und Herstellerverbände in einer Rahmenvereinbarung grundsätzliche Regeln festlegen, welche Preise die Hersteller verlangen können und wie die Erstattung abläuft.

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