Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Digitale Krankmeldung soll ab Oktober kommen

Die Bestätigung vom Arzt soll digitalisiert werden.
Berlin Die Krankschreibung vom Arzt ist eine Zettelwirtschaft. Die Patientin erhält drei Ausdrucke – für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und die eigenen Unterlagen. Bei etwa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten, auch AU genannt, pro Jahr ergibt das eine Papierflut. Der Gesetzgeber hat mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz aber die Digitalisierung der Bescheinigung beauftragt. Der erste Schritt steht nun an. Alles, was Patientinnen und Patienten zur digitalen AU wissen müssen.
Digitale Krankmeldung: Was ändert sich zum 1. Oktober?
Einen Ausdruck muss die Patientin bisher an die Krankenkasse weiterleiten. Diese Aufgabe soll ab dem 1. Oktober der Arzt übernehmen. Er erstellt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in seinem Praxis-Verwaltungs-System und übermittelt sie sodann über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse der Patientin. Damit übernehmen die Ärzte die Meldepflicht der Versicherten an die Kassen.
Wann kommt die elektronische AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber?
Die Bescheinigung für den Arbeitgeber wird die Patientin selbst bis zum 1. Juli 2022 in Papierform übermitteln. Danach wird der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit einer Angestellten bei der Krankenkasse digital abfragen können.
Sind Ärzte nun zur Nutzung der elektronischen AU-Bescheinigung verpflichtet?
Ärzte sind ab dem 1. Oktober dazu verpflichtet, eine eAU auszustellen. Vielen Arztpraxen fehlt aber die nötige Soft- und Hardware. Auch die Krankenkassen müssen sich noch umstellen. Es gilt bis Ende des Jahres daher eine Übergangsregelung. Ärzte können bis dahin das alte Verfahren in Papierform anwenden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rät ihren Mitgliedern, die Zeit bis Ende des Jahres für Tests der eAU außerhalb der Sprechzeit zu nutzen. Ursprünglich war deren Einführung bereits zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
Wie läuft das Verfahren der digitalen Krankschreibung ab Oktober ab?
Die Vorlage für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von der Medizinerin im Praxisverwaltungssystem ausgefüllt. Sie signiert diese digital mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis. Die Bescheinigung übermittelt sie mit dem gesicherten E-Mail-Dienst „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse.
Beides soll mit zwei Klicks erledigt sein. Die Ärztin druckt dann die Bescheinigungen für den Arbeitgeber und den Patienten selbst aus und überreicht diese signiert an den Patienten.
Welche technischen Voraussetzungen müssen Ärzte erfüllen?
Die technischen Hürden sind hoch, weshalb sich der Start der elektronischen Krankschreibung hinauszögert. Ärzte benötigen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Der dafür nötige Konnektor muss mindestens über die Updatestufe PTV3 verfügen.
Die Praxis benötigt zudem für die Übermittlung an die Krankenkasse einen KIM-Dienst. Das Praxis-Verwaltungs-System muss ebenso über ein Update verfügen. Der Arzt benötigt für die Signatur einen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation. In den Sprechzimmern fallen eventuell zusätzliche Kartenlesegeräte an.
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