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Arzt- und Psychotherapiepraxen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik trägt IT-Sicherheitsrichtlinie mit

Obwohl die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung schmaler ausgefallen ist, als ursprünglich von der Behörde gefordert, erhält sie Unterstützung.
11.12.2020 - 17:53 Uhr Kommentieren
Die Behörde hatte im Sommer ein deutlich umfassenderes Regelwerk vorgelegt als jenes, das sie jetzt mitträgt. Quelle: Imago
BSI

Die Behörde hatte im Sommer ein deutlich umfassenderes Regelwerk vorgelegt als jenes, das sie jetzt mitträgt.

(Foto: Imago)

Bonn Der Entwurf einer IT-Sicherheitsrichtlinie, der derzeit von den Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgestimmt wird, wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt.

Das bestätigte ein Sprecher der Behörde Handelsblatt Inside: „Unter Berücksichtigung der derzeitigen Corona-bedingten Ausnahmesituation hat das BSI [… den Entwurf] für geeignet befunden, das IT-Sicherheitsniveau in den circa 180.000 Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland in einem ersten Schritt und mit wenig Aufwand deutlich anzuheben.“ Das BSI dementiert damit einen entsprechenden Bericht des Zahnärzte-Portals „ZM Online“.

Im Rahmen einer jährlichen Evaluation werde gewährleistet, dass die Anforderungen der jeweiligen Bedrohungslage angepasst werden könnten, hieß es. 2021 werde man „Empfehlungen und Implementierungshinweise“ zur Richtlinie veröffentlichen.

Vorausgegangen war ein Streit zwischen KBV und BSI. Das BSI hatte zuerst auf deutlich höhere Anforderungen auf ihrem Grundschutz-Standard gepocht, die von der KBV abgelehnt worden waren. An der nun konsentierten schmaleren Version hatten IT-Sicherheitsexperten wie auch Industrievertreter massive Kritik geäußert.

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