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Digital-Health Hohe steuerliche Abgaben bei Mitarbeiterbeteiligungen

Gründer von Digital-Health-Start-ups locken Talente mit Firmenanteilen. Aber die Bestimmungen sind kompliziert.
03.12.2021 - 19:06 Uhr Kommentieren
(Imago/Panthermedia)
Mitarbeiter mit Firmenanteilen profitieren bei einem Börsengang des Start-ups.

(Imago/Panthermedia)

Von den vielen neuen Milliardenbewertungen für Start-ups in Europa sollen auch die Mitarbeiter etwas haben: Gründer teilen ihren Beschäftigten immer mehr Firmenanteile zu, zeigt eine Analyse des Wagniskapitalgebers Index Ventures mit Sitz in San Francisco und London. Dabei wurden 350 fortgeschrittene Start-ups nach der sogenannten Series-D-Finanzierung untersucht.

Noch vor fünf Jahren haben Europas Gründer demnach im Schnitt zehn Prozent ihrer Anteile an Mitarbeiter ausgereicht. Heute nähern sie sich dem Niveau des Silicon Valley: 15 bis 17 Prozent sind in Europa üblich, in den USA sind es 17 bis 23 Prozent

Mitarbeiterbeteiligungen gelten vielen Experten als eines der wichtigsten Instrumente im Start-up-Geschäft. Gründer können damit ein attraktives Gehaltspaket schnüren.

Zudem sind Beteiligungen ein Mittel, mit dem Firmen Talente an sich binden. In der Regel müssen sich Mitarbeiter ihre Aktienpakete nämlich über vier Jahre hinweg verdienen. Das große Versprechen der Gründer: Wer über Jahre am Aufbau ihrer Firma mitwirkt, soll belohnt werden. Zentrale und langjährige Mitarbeiter können Millionäre werden.

Dass heute mehr Anteile ausgegeben werden, dürfte auch an der Verhandlungsmacht der Gründer in Zeiten des Wagniskapitalbooms liegen. Denn sie müssen die Anteile für ihre Mitarbeiter in Finanzierungsrunden mit ihren Investoren aushandeln. Momentan ist ihre Position dabei besser denn je.

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Vlad Lata ist Gründer von Avi Medical, einem Münchner Start-up, das Hausarztpraxen digitalisiert und in diesem Jahr insgesamt 31,5 Millionen Euro in einer Series-A-Finanzierungsrunde eingesammelt hat. Lata kennt die deutschen und US-amerikanischen Regularien für Beteiligungsprogramme. Er sagt: „Ich wollte ein US-ähnliches Programm für unsere Mitarbeiter finden, aber es gibt hier nichts Vergleichbares.“

Lata hat sich schließlich für virtuelle Beteiligungen entschieden und rund 18 Prozent des Unternehmens für Mitarbeiter reserviert. Würde das Unternehmen zum Beispiel für 100 Millionen Euro verkauft werden, dann würden 18 Millionen Euro an die Mitarbeiter ausgezahlt, weil sie entsprechende virtuelle Beteiligungen besitzen.

Allerdings seien die virtuellen Beteiligungen in Deutschland noch kein verbreitetes Bezahlprogramm, sagt Lata: „Als Google an die Börse gegangen ist, wurden manche Mitarbeiter zu Millionären.“ In Deutschland gäbe es keine vergleichbar überzeugenden Beispiele.

Kenbi entwickelt Apps, um die eigenen ambulanten Pflegedienste zu digitalisieren. Katrin Alberding, Co-Gründerin von Kenbi, stellt ebenfalls fest, dass die virtuellen Beteiligungsprogramme mit umständlichen Vertragswerken bestückt sind. „Von unseren 300 Mitarbeitern sind die meisten Pfleger und Pflegerinnen, welche vor allem auf das Stundengehalt achten“, sagt Alberding. Programme wie Mitarbeiterbeteiligungen würden dagegen viel Aufklärungsarbeit benötigen und werden aufgrund der Komplexität eher abgelehnt.

Es wäre leichter, Führungskräfte und Softwareingenieure durch virtuelle Anteile zu motivieren. „Dort ist das Konzept bekannt. Virtuelle Beteiligungen werden hier üblicherweise eher zusätzlich zum branchenüblichen Gehalt erwartet“, sagt Alberding.
Dominic Jacquesson von Index Ventures beobachtet Ähnliches: „Früher war die Finanzierung der größte Engpass für Unternehmenswachstum in Europa“, sagt er. Heute seien es stattdessen gut ausgebildete Mitarbeiter wie Entwickler und Vertriebler – die zunehmend auch Kapitalbeteiligungen einforderten.

Deutschland bietet schlechtere Konditionen für Beteiligung als andere Länder

Allerdings kritisieren Unternehmer die regulatorischen Bedingungen hierzulande. Daniel Nathrath ist Gründer des Symptomchecker-Start-ups Ada Health. Das Unternehmen hat im Frühjahr bei einer Series-B-Finanzierungsrunde 74 Millionen Euro eingesammelt und gehört damit zu den großen deutschen Digital-Health-Start-ups.

Quelle: ADA
Ada-Chef Daniel Nathrath

(Foto: ADA)

„Wir würden unsere Mitarbeiter gerne noch stärker am Unternehmenserfolg beteiligen, aber die Regeln in Deutschland sind immer noch sehr starr, insbesondere bei der Besteuerung. Im internationalen Wettbewerb um Spitzenpersonal ist das ein gravierender Nachteil“, schreibt Nathrath.

Er moniert, dass auf die virtuellen Beteiligungen eine Besteuerung von bis zu 50 Prozent für Prämien anfällt. „Sie sollten wie Kapitalerträge mit einem niedrigeren Steuersatz von 25 Prozent belegt werden“, schreibt Nathrath.

Auch Vlad Lata von Avi Medical sind die Abgaben bei virtuellen Beteiligungen zu hoch. „Wenn wir 100.000 Euro auszahlen würden, kämen nach allen Abzügen nur 40.000 Euro beim Personal an“, sagt er.

In der vergangenen Legislaturperiode haben Union und SPD bereits Änderungen beschlossen, die aus Sicht der Start-up-Szene aber kaum Verbesserungen bringen. „Ich würde mir wünschen, dass unternehmerischer Mut von der Politik hierzulande stärker incentiviert wird“, schreibt Nathrath. Die Ampelkoalition will das Thema dem Koalitionsvertrag zufolge erneut angehen.

Mehr: Ada-Gründer Daniel Nathrath: „Ärzte, die KI nutzen, werden erfolgreicher sein."

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