Digitale Präventionsangebote Neue Regelungen für Hersteller

Ernährung, Bewegung, Entspannung – mit Apps und Onlinekursen lässt sich die Gesundheit fördern und Krankheiten vorbeugen. Solche digitalen Präventionsangebote können von den Krankenkassen bezuschusst werden. Das regelt das neue Kapitel 7 des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands. Constanze Püschel, Juristin der Kanzlei D+B Rechtsanwälte, beantwortet zentrale Fragen.
Was sind digitale Präventionsangebote?
„Apps oder Onlinekurse, die dem Versicherten helfen, seine Gesundheit zu bewahren, sind digitale Präventionsangebote. Dazu zählen zum Beispiel Ernährungs-Apps, um Übergewicht zu reduzieren, oder Online-Kurse zur Rauchentwöhnung. Auch hybride Trainingskonzepte, also Mischformen aus App und Onlineportal, sind digitale Präventionsangebote.“
Wie kommen digitale Präventionsangebote in die Erstattung?
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