E-Rezept Verstoßen Apotheken-Plattformen gegen das Makelverbot?

Das E-Rezept soll die Versorgung einfacher machen, insbesondere dank Apotheken-Plattformen.
Das Makel- und Zuweisungsverbot gilt auch für E-Rezepte
Makel- und Zuweisungsverbot sind zwei der wichtigsten Grundsätze im Verhältnis zwischen Arzt, Apotheker und Patient. Die Regelungen besagen, dass Apotheker mit Ärzten keine Absprachen bei der Verschreibung von Arzneimitteln treffen dürfen. Mediziner dürfen ihren Patienten beispielsweise nicht vorschreiben, bei welcher Offizin sie ihr Rezept einlösen sollen.
Der Gesetzgeber hat die Verbote, die seit Jahren für das Papierrezept gelten, auch auf das E-Rezept ausgeweitet. Dieses wird seit Juli erprobt und soll ab dem Jahreswechsel bundesweit eingesetzt werden.
Plattformen planen genau das, was auf den ersten Blick verboten scheint
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