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Elektronische Patientenakte Weisungen des Bundesdatenschützers nicht umsetzbar – Spahns Prestigeprojekt droht Stopp

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält den Zugriff auf die Akte für rechtswidrig. Interne Dokumente zeigen, dass seine Änderungswünsche nicht realisierbar sind.
28.05.2021 - 16:03 Uhr
Der Gesundheitsminister und der Bundesdatenschutzbeauftragte sind bei der elektronischen Patientenakte völlig unterschiedlicher Auffassung. Quelle: Imago
Jens Spahn (l.), Ulrich Kelber

Der Gesundheitsminister und der Bundesdatenschutzbeauftragte sind bei der elektronischen Patientenakte völlig unterschiedlicher Auffassung.

(Foto: Imago)

Düsseldorf Der Streit um die elektronische Patientenakte (ePA) zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Ulrich Kelber, der Bundesregierung und den Krankenkassen droht zu eskalieren. Sowohl die zentrale Aufsichtsbehörde der Kassen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), als auch die Gematik halten die Forderungen von Kelber für unmöglich umsetzbar.

Die ePA war Anfang des Jahres als zentrales Digitalprojekt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestartet worden. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine solche Akte anbieten, in der sie ihre Gesundheitsdaten sammeln und mit Medizinern teilen können.

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