Gesundheitsportal gesund.bund.de Gericht untersagt Spahns Zusammenarbeit mit Google

Die Opposition nennt das Urteil „eine schallende Ohrfeige für den Gesundheitsminister“.
Düsseldorf/München Am Mittwoch, zehn Uhr, schrieb das Landgericht München I Geschichte. Erstmals urteilte ein Gericht auf Basis des Kartellgesetzes gegen den Internetgiganten Google. Richterin Gesa Lutz erließ zwei einstweilige Verfügungen gegen den US-Konzern sowie gegen den Bund – und gab somit dem Medienhaus von Hubert Burda recht. Das Münchener Unternehmen hatte mit seinem Gesundheitsportal Netdoktor.de geklagt.
Das sei „ein wirklich wichtiger Etappensieg auf dem Weg, die Freiheit der Presse zu sichern“, kommentiert Burda-Vorstand Philipp Welte gegenüber Handelsblatt Inside. Er habe nun die Hoffnung, dass der Staat freiwillig die Kooperation beende.
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