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Gutachten E-Rezept könnte für Apotheken finanzielles Risiko bergen

Das E-Rezept steht vor der Tür. Ein juristisches Gutachten empfiehlt Apotheken und Apothekenrechenzentren, davon aktuell Abstand zu nehmen.
15.12.2021 - 20:12 Uhr Kommentieren
Das E-Rezept lässt Fragen bei der Abrechnung offen. Quelle: IMAGO / photothek
An der Kasse

Das E-Rezept lässt Fragen bei der Abrechnung offen.

(Foto: IMAGO / photothek)

In zwei Wochen startet das elektronische Rezept (E-Rezept) – laut Gesetz. Der technische Ablauf holpert aber noch. „Wir sind im Moment in der schwierigen Situation, dass relativ wenige E-Rezepte die gesamte Strecke durchlaufen haben“, sagt der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Der DAV spielt auf die geringe Zahl von 42 E-Rezepten an, die es laut Berichten in der Testphase von der Arztpraxis bis zur Krankenkasse geschafft hätten. „Generell begrüßen wir aber die Einführung des E-Rezepts“, betonen die Apotheker.

Zu den technischen Bedenken kommen nun auch rechtliche. Der Verband der Apothekenrechenzentren (VDARZ) hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt Handelsblatt Inside vor. Apotheken lagern die Abrechnung von Rezepten mit den Krankenkassen aus. Sie beauftragen spezialisierte Rechenzentren.

Risiko bei Abrechnung

Die Apothekenrechenzentren sind verunsichert, wie Krankenkassen mit E-Rezepten verfahren, die mit technischen Mängeln bei ihnen ankommen. Die Krankenkassen könnten die Zahlung verweigern, befürchten die Rechenzentren. Das Gutachten der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen kommt zu dem Ergebnis, dass das Risiko besteht.

Es sei unklar, heißt es in dem Gutachten, ob das E-Rezept frei von technischen Mängeln sein muss, um als ordnungsgemäße Verordnung zu gelten. „Vor diesem Hintergrund ist – unter Berufung auf die technischen Defizite – nicht auszuschließen, dass Krankenkassen eingereichte E-Rezepte nicht akzeptieren und die Apotheken ihre erbrachten Leistungen damit nicht abrechnen können, obwohl die Gründe dafür außerhalb ihrer Einflusssphäre liegen“, schreiben die Juristen.

Gesetzgeber soll für Klarheit sorgen

Das Gutachten rät zu einer Klarstellung durch den Gesetzgeber, welche Voraussetzungen für ordnungsgemäße elektronische Verordnungen zu erfüllen sind. Vorher, so die Verfasser, „kann weder einer Apotheke empfohlen werden, eine elektronische Verordnung entgegenzunehmen noch einem Apothekenrechenzentrum empfohlen werden, eine solche elektronische Verordnung abzurechnen“.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kennt das Problem. Er stehe in intensivem Austausch mit dem DAV, heißt es auf Anfrage. „Bei unseren wöchentlichen Treffen geht es auch um eine praktikable Lösung, falls es zu Fehlern im Abrechnungsprozess kommen sollte“, schreiben die Kassen. Eine Lösung stehe noch aus.

GKV sieht größeres Problem bei Tests

Der GKV-Spitzenverband kritisiert zudem die bisherigen E-Rezept-Tests. „Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass der Abrechnungsprozess zwischen Abrechnungszentren und Kassen weniger das Problem ist als der holprige E-Rezept-Test“, heißt es weiter. Der DAV stimmt zu, betont aber das finanzielle Risiko: „Der Abrechnungsprozess ist nicht das einzige Problem beim E-Rezept, aber er könnte für Apotheken zu einem enormen wirtschaftlichen Schaden führen.“

Die Projektgesellschaft Gematik, die die E-Rezept-Tests koordiniert, betont, dass Tests zur Abrechnung stattfanden. „Die Übertragung wurde im Rahmen der bisherigen Testphase bereits von allen Rechenzentren getestet. Ebenso die fachliche Prüfung der Daten.“

Die Apothekenrechenzentren fordern aber weitere Tests: Der VDARZ sieht es als von hoher Relevanz, dass der Abrechnungsweg sicher steht und positiv getestet ist, bevor das E-Rezept in ganz Deutschland zur Abrechnung freigegeben wird.

Mehr: Wie es um die Einführung des E-Rezepts steht

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