Jahreswechsel Die neuen Funktionen der elektronischen Patientenakte

Der digitale Mutterpass soll eingeführt werden.
Berlin Der zerfledderte gelbe Impfpass könnte passé sein – die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht mit diesem Jahr die digitale Speicherung von Impfungen. Auch die Untersuchungen während der Schwangerschaft lassen sich nun darin festhalten, in einem digitalen Mutterpass.
Die ePA erhält zudem weitere Funktionen. Die Akte, die alle gesetzlich Versicherten bei ihren Kassen als App erhalten, bleibt freiwillig. Hier sind die Neuerungen im Überblick:
Hefte und Pässe
Impfpass, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft und Zahnbonusheft – die ePA lässt mit diesem Jahr zu, diese Daten digital zu speichern. Versicherte müssen sich aber entscheiden, in welcher Form der Arzt die Daten festhält, ob auf Papier oder in der ePA. Mediziner müssen die Inhalte nicht doppelt dokumentieren.
Für die Erstbefüllung einer Patientenakte erhalten Ärzte weiterhin zehn Euro. Die Vergütungsregel wurde verlängert. Ärzte in Praxen und Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, die ePA eines Versicherten auf Wunsch zu befüllen. Bisher stand die nötige Technik aber meist nicht zur Verfügung.
Vertreter bestimmen
Die neue ePA gestattet, einen sogenannten Vertreter zu bestimmen oder ein Vertreter zu werden. Ein Versicherter kann somit jemanden ernennen, der Einsicht in die eigene Akte erhält – beispielsweise der Ehepartner, Verwandte oder Freunde.
Der Vertreter hat die Möglichkeit, Ärzten Zugriff auf die ePA der zu vertretenden Person zu gewähren. Auch kann der Vertreter die Akte bearbeiten, etwa Dokumente löschen.
Die Funktion ist für den Fall gedacht, dass ein Versicherter das Bewusstsein verliert und ein Arzt Zugriff zur ePA benötigt. Auch bei pflegebedürftigen Menschen ist eine Vertretung sinnvoll. Bis zu fünf Vertreter sind möglich. Die Vertreter können technisch auch auf die Akte zugreifen, wenn sie bei anderen Krankenkassen versichert sind.
Freigabe einzelner Dokumente
Die alte ePA ging grob vor – Versicherte konnten ihrem Arzt entweder alle Dokumente in der Akte freigeben oder gar keine. Es bestand keine Möglichkeit, der Praxis nur einzelne Dokumente anzeigen zu lassen. Mit dem neuen Jahr können Versicherte für jedes Dokument einzeln entscheiden, ob es ein Arzt sehen darf. Einem Zahnarzt könnte so etwa das Ergebnis einer Untersuchung beim Hausarzt verborgen bleiben.
Abrechnungsdaten einsehen
Die Krankenkassen haben zwar keinen Zugriff auf die Daten in der ePA, sie können aber Dokumente einstellen. Eine neue Funktion ermöglicht, dass die Kassen Abrechnungsdaten zur Verfügung stellen. Ein Versicherter sieht dann, wie viel eine von ihm in Anspruch genommene Leistung, etwa ein Arztbesuch, gekostet hat.
Datenmitnahme bei Kassenwechsel
Alle ePA haben die gleichen Funktionen, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Die ePA-App wird aber von der eigenen Krankenkasse bereitgestellt. Dort beantragt der Versicherte auch den Zugang. Bei einem Kassenwechsel des Versicherten erfolgt somit auch ein App-Wechsel. Von nun an soll es einfacher sein, die Daten aus einer ePA von einer zur anderen Kasse zu übertragen.
Privatversicherte hatten bisher noch keine Möglichkeit, eine digitale Akte zu führen. Erste Privatversicherungen wollen sie mit dem Jahreswechsel anbieten.
Fehlende Technik verzögert Einführung
Versicherte werden die neuen Funktionen der ePA zu Beginn des Jahres allerdings noch nicht nutzen können. Zwar verfügen die Apps über die Erweiterung. Es fehlt aber an den Updates für die Konnektoren – die Geräte, mit denen Ärzte auf das Gesundheitsdatennetz, und damit die ePA, zugreifen.
Die Konnektoren-Hersteller wollen die Updates in den ersten drei Monaten dieses Jahres liefern.
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