KBV-Richtlinie Krankschreibungen und Rezepte länger auf Papier

Die rosa Zettel sollen digitalisiert werden.
Berlin Ärzte können auch im neuen Jahr Krankschreibungen und Rezepte auf Papier ausdrucken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschloss eine entsprechende Richtlinie, die bis zum 30. Juni 2022 gilt.
Ursprünglich sollte der digitale Versand von Rezepten und Krankschreibungen – also elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und E-Rezepten – von allen kassenärztlichen Praxen ab dem 1. Januar möglich sein.
Flächendeckende Technik nicht vorhanden
Die KBV nimmt an, dass die erforderliche Technik frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen wird. Auch eine Anfrage von Handelsblatt Inside bei fünf Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zeigt, dass die Mehrzahl der Praxen im kommenden Jahr aus diesem Grund offenbar weiterhin ausdrucken wird.
Die KV Baden-Württemberg schreibt, dass Mitte Oktober erst rund 4000 KIM-Adressen vergeben wurden, bei rund 23.000 Mitgliedern. Der Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) ist für den Versand der eAU eine Voraussetzung.
„Kein einziger Schuldiger“
Es hapert noch gewaltig an der Technik. Die KVen sprechen von einem komplexen System. „Es gibt keinen einzigen Schuldigen“, schreibt die KV Bayern, „ein solch neuartiges System erfordert Zeit, Kraft und Geduld, bis sämtliche Schwachstellen beseitigt wurden.“
Die Gematik, die die Telematikinfrastruktur (TI) zum Versenden der Anwendungen und die E-Rezept-App betreibt, betont, dass sich an dem Starttermin nichts ändere: „Hier geht es um Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte nach dem 1. Januar 2022 technisch noch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden.“
Software und TI unausgereift
Die KVen berichten von unterschiedlichen technischen Problemen. „Die bisher bei der eAU festgestellten Fehler wurden sowohl durch Softwarehäuser als auch durch zentrale TI-Komponenten verursacht“, schreibt die KV Westfalen-Lippe.
Die KV Baden-Württemberg berichtet von Fällen, bei denen die Eingangsbestätigung der eAU den Praxen zwar übermittelt wurde, es aber später eine Fehlermeldung gab. Von diesem Problem berichtet auch die KV Hessen. Sie schreibt außerdem – ebenso wie die KV Baden-Württemberg –, dass eine Vielzahl der Krankenkassen die eAU nicht empfangen könne.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hingegen teilte schon Anfang Oktober mit und bestätigte auf Anfrage erneut, dass alle Kassen zum Empfang der eAU bereit seien.
Zeit für Tests
Die KV Nordrhein begrüßt die Regelung, dass Praxen weiterhin auf Papier setzen können. „Es ist nun ausreichend Zeit, Technik und Übermittlungsprozesse für die eAU und das E-Rezept außerhalb des Praxisbetriebs eingehend zu testen“, schreibt sie. Es könne dann zur zweiten Jahreshälfte 2022 mit ausgereifter Anwendung verbindlich gestartet werden.
Das E-Rezept wird derzeit nur in der Region Berlin-Brandenburg getestet. Der bundesweite Start für Praxen, in denen dies technisch möglich ist, soll ab Dezember erfolgen. Die eAU kann, wenn es die Technik erlaubt, seit dem 1. Oktober bundesweit ausgestellt und versandt werden.
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