Rahmenvereinbarung Digitale Gesundheitsanwendungen: Kassen-Belastung durch freie Preiswahl wird eingegrenzt

Im ersten Jahr können die App-Entwickler den Erstattungspreis frei wählen.
Düsseldorf „Mondpreise“ lautet der geflügelte Begriff bei der Diskussion um digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) dieser Tage. Insbesondere die Krankenkassen und deren Verbände kritisieren die Preissetzung der ersten „Apps auf Rezept“ scharf. Seit Oktober listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach eingehender Prüfung DiGa, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden und von Ärzten verschrieben werden können.
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