‚Schrems II‘-Urteil Gesundheits-Apps können leichter Daten verarbeiten

Als Rechtsanwalt widmet sich Philipp Kircher dem Medizin-, Krankenversicherungs- und Datenschutzschutzrecht, um rechtliche Lösungen im Bereich digitale Gesundheit zu entwickeln. Seit 2019 ist er Teil des Health Innovation Hubs des Bundesgesundheitsministeriums.
Eine Datenverarbeitung in den USA ist weiterhin nicht zulässig
Kircher: „Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums im Grundsatz nur dann, wenn dort ein vergleichbares Schutzniveau von der EU festgestellt wurde.
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