Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Videosprechstunde Werbe-Richtlinien verunsichern Telemedizin-Branche

Doc Morris hat die deutsche Hausärzteschaft mit einem Werbeplakat für die Videosprechstunde gegen sich aufgebracht. Medizinrechtler kritisieren die aktuelle Rechtsprechung.
03.03.2021 - 19:26 Uhr
Werbung für eine Fernbehandlung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Quelle: dpa
Telemedizin

Werbung für eine Fernbehandlung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

(Foto: dpa)

„Warum heißt er Hausarzt, wenn ich für ihn das Haus verlassen muss“ – über diese zwölf Worte ärgerten sich in der vergangenen Woche viele Hausärzte. Man konnte den Satz bundesweit auf Werbeplakaten des Medikamenten-Versenders Doc Morris lesen. Nicht Doc Morris selbst bietet Videosprechstunden an, aber das Münchner Start-up Teleclinic. Beide Unternehmen gehören zur Schweizer Zur-Rose-Gruppe.

Jetzt weiterlesen

Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im

Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.

Weiter

Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen

Jetzt weiterlesen

Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im

Web und in unserer App.

Weiter

Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen

Mehr zu: Videosprechstunde - Werbe-Richtlinien verunsichern Telemedizin-Branche