Videosprechstunde Werbe-Richtlinien verunsichern Telemedizin-Branche

Werbung für eine Fernbehandlung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
„Warum heißt er Hausarzt, wenn ich für ihn das Haus verlassen muss“ – über diese zwölf Worte ärgerten sich in der vergangenen Woche viele Hausärzte. Man konnte den Satz bundesweit auf Werbeplakaten des Medikamenten-Versenders Doc Morris lesen. Nicht Doc Morris selbst bietet Videosprechstunden an, aber das Münchner Start-up Teleclinic. Beide Unternehmen gehören zur Schweizer Zur-Rose-Gruppe.
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