Elektromobilität Run auf Ladesäulen-Förderung

Die staatliche Förderung für den Einbau privater Ladesäulen in Wohngebäuden soll aufgestockt werden.
Lange fremdelten die Deutschen mit der Elektromobilität, doch nun überholen die Bürgerinnen und Bürger offenbar die Politik: Ein im November 2020 eingeführter Zuschuss für den Einbau privater Ladestationen ist so beliebt, dass der dafür vorgesehene Topf nach wenigen Wochen geleert ist, wie die KfW-Förderbank auf Nachfrage mitteilt. „Die ursprünglich vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellten 200 Millionen Euro sind bereits aufgebraucht“, erklärt ein KfW-Sprecher.
Er beruft sich auf Zahlen, die Ende vergangener Woche vorlagen. Demzufolge sind inzwischen etwa 220.000 Anträge für 245.000 Ladepunkte zugesagt, die Zahl der geförderten Ladepunkte ist somit 11,3 Prozent höher als die der Anträge – mancher lässt sich also mehrere Ladepunkte bezuschussen.
Wer genau hinter den Anträgen steckt, lässt sich aus den Zahlen nicht ermitteln. Bedingung ist eine private, nicht gewerbliche Nutzung. Im KfW-Förderreport, der die Anträge zum Stichtag 31. Dezember 2020 beinhaltet, waren es noch zugesagte 149 Millionen Euro.
Ein Blick auf die Bundesländer zeigt, dass die meisten Anträge bis dahin aus Bayern kamen, gefolgt von Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die wenigsten Anträge stellten bis Ende vergangenen Jahres die Bewohner Bremens (449), Mecklenburg-Vorpommerns (1355) und Hamburgs (1429). Die höchsten Summen flossen ebenfalls nach Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Noch stockt das Ministerium die Mittel sukzessive auf. „Seitens der KfW können wir Zuschussanträge solange zusagen, wie uns Mittel bereitgestellt werden“, sagt der Sprecher. Vom Ministerium heißt es dazu, aktuell stünden 300 Millionen Euro an Fördermitteln für die Subvention privater Ladestationen zur Verfügung.
In dieser Woche soll nun der Ladestationeneinbau auch gesetzlich Schwung und Rahmen erhalten. Der Bundestag will final über den „Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ abstimmen.
Das Ziel dieses Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Es zielt vor allem auf Immobilien ab, die neu gebaut oder umgebaut werden. Wohn- und Nichtwohngebäude sollen größere Parkplätze erhalten, damit Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können. Eigentlich sollte das Gesetz schon im Herbst verabschiedet werden, ein Entwurf wurde jedoch von der Tagesordnung genommen.
Konkret sollen in zu errichtenden Wohngebäuden oder bei der größeren Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden.
Bei Nichtwohngebäuden erhält den Angaben zufolge jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur. Zusätzlich sei mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Das Gesetz soll nicht gelten für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden.
Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten.
Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, will die Regierungskoalition ebenfalls von den Regelungen ausnehmen. Wer gegen das Gesetz verstößt, soll mit Bußgeldern in teils empfindlicher Höhe rechnen müssen.
Nicht nur, aber vielleicht auch deswegen scheint das Thema inzwischen gleichfalls in der Immobilienwirtschaft angekommen zu sein. Bei größeren Vorhaben würden Ladepunkte berücksichtigt, heißt es von mehreren Branchenvertretern. „In der überwiegenden Anzahl unserer Projekte sind E-Ladestationen vorgesehen“, erklärt etwa eine Sprecherin von Instone Real Estate. Mit dem Thema setze sich das Unternehmen auch innerhalb seiner Nachhaltigkeitsstrategie auseinander – detaillierter will die Sprecherin nicht werden.
Die Zech-Gruppe sieht ebenfalls eine zunehmende Bedeutung von Mobilitäts- und Energieeffizienzkonzepten bei größeren Wohnbauentwicklungen. „Wir sind überzeugt, dass das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Installationen von Ladestationen deutlich forcieren wird und wir diese Möglichkeiten unseren Kunden anbieten werden“, teilt ein Sprecher mit.
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