Abfindung, Elternzeit, Bonuszahlungen: Fünf kuriose Mythen im Arbeitsrecht
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht berät rechtlich viele Führungskräfte.
Foto: HandelsblattDüsseldorf. Mariam El-Ahmad hält einen Kugelschreiber in die Kamera des Videocalls: „Den hier brauchen Sie für eine Kündigung“, sagt die Anwältin für Arbeitsrecht. Ihre Berliner Kanzlei Rotwang Law vertritt viele Start-ups, die ursprünglich glaubten, Mitarbeiter per Mail oder gar WhatsApp kündigen zu können.
Doch das ist nur einer von zahlreichen Irrtümern, denen Arbeitsrechtler in ihrem Alltag begegnen. Angestellte und Arbeitgeber fühlen sich im Recht, vertrauen auf Mythen, wissen oft aber zu wenig über die tatsächliche Rechtslage.
Ob Abfindungen, Bonuszahlungen, Kündigungsfristen, Fortbildungskosten oder Urlaub in der Elternzeit: Die Arbeitsrechtler Mariam El-Ahmad und Pascal Croset erklären fünf Mythen, denen sie besonders häufig begegnen – und klären auf.
Mythen im Arbeitsrecht: „Wenn ich gekündigt werde, steht mir eine Abfindung zu“
Ihre Mandanten glauben Rechtsanwältin El-Ahmad zufolge häufig, ihnen stünde bei Kündigung eine Abfindung rechtlich zu. Sie führt das darauf zurück, dass Abfindungen in Deutschland häufig gezahlt werden. Das geschehe jedoch meist nur, um Gerichtsprozesse zu verhindern – der Anspruch auf eine Abfindung sei „einer der krassesten Mythen überhaupt“.