Arbeitsrecht Gesetzliche Ruhezeiten bei Beschäftigten oft missachtet

Pfleger können oft die gesetzliche Ruhezeit nicht einhalten.
Berlin Bei einem Fünftel aller Vollzeit-Beschäftigten wird mindestens einmal im Monat die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen missachtet. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vorliegt, einem Vorabbericht zufolge.
Demnach gaben bei Arbeitszeitbefragungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin jeweils 20 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten in den Jahren 2017 und 2019 an, „dass sie mindestens einmal pro Monat mit verkürzten Ruhezeiten arbeiten“. Bei allen Beschäftigten waren es jeweils 18 Prozent in den Jahren 2017 und 2019.
Aus dem aktuellen Stressreport der Bundesanstalt geht dem Papier zufolge auch hervor, dass bestimmte Berufsgruppen besonders stark von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind. Demnach sind Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit 39 Prozent fast doppelt so häufig betroffen wie der Durchschnitt aller Beschäftigtengruppen. Auch in der Gastronomie, sozialen Dienstleistungen und Sicherheitsberufen müssen etwa ein Drittel aller Beschäftigten die gesetzlichen Ruhezeiten mindestens einmal pro Monat unterschreiten.
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