Premium Arbeitsrechtler Christoph Abeln „Soziale Medien verschaffen Arbeitgebern mehr Kontrolle“
Streiten Mitarbeiter und Arbeitgeber vor Gericht, geht es oft um Leistungsbeurteilungen. Werden bislang Know-how, Kompetenzen und Verhalten beurteilt, bereitet Arbeitsrechtler Christoph Abeln der US-Trend Sorge, auch die Aktivitäten in internen sozialen Netzen bewerten zu wollen.
Herr Abeln, was halten Sie vom Trend, Facebook, Twitter und weitere soziale Medien als Kommunikationsmittel in den Unternehmensalltag zu integrieren?
Arbeitsverhältnis und Privatleben sind zwei getrennte Sphären und sollten es auch bleiben. Denn jede Überlappung birgt die Gefahr, dem Arbeitgeber Gründe zur Beanstandung zu liefern.
„Beanstandung“ klingt so abstrakt. Können Sie ein Beispiel geben?
Klar. Beruflich kann es zum Beispiel einem Manager aus der Automobilindustrie zum Verhängnis werden, wenn er in seiner Freizeit betrunken mit dem Wagen unterwegs ist. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses sollte privat keinen Beitrag veröffentlichen, der Abtreibungen befürwortet.

„Mitarbeiter identifizieren, auf die man verzichten kann.“
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