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Compliance-Risiko auf dem Schreibtisch Mit diesen Geschenken riskieren Sie Ihren Job

Jedes Jahr landen wieder die Weihnachtsgeschenke der Geschäftspartner auf dem Tisch. Und man selbst will sich vielleicht auch bei Kunden für die gute Zusammenarbeit bedanken. Was ist in Ordnung, was geht zu weit?
08.12.2016 - 06:45 Uhr 1 Kommentar
Wer wegen eines Geschenkes vom Geschäftspartner seinen Job nicht verlieren möchte, sollte die Compliance-Regeln seines Unternehmens beachten.
Weihnachten

Wer wegen eines Geschenkes vom Geschäftspartner seinen Job nicht verlieren möchte, sollte die Compliance-Regeln seines Unternehmens beachten.

Köln Das ungewöhnlichste Weihnachtsgeschenk in meinem Arbeitsleben kam von der Firma Hengstenberg. Ein kleines Paket mit würzigem Sauerkraut und Rotkohl mit fruchtigen Apfelstückchen. Im Beutel. Drei Jahre lang hintereinander und stets mit einem persönlichen und freundlichen Adventsgruß vom Chef. Geschrieben habe ich über die Firma nie (außer jetzt hier). Und irgendwann kam, was kommen musste: Die pikante Lieferung, die ich eigentlich immer an meine Mutter weitergereicht habe, traf nicht mehr ein.

Doch so harmlos geht es nicht immer zu. Gerade im Arbeitsleben können Präsente für den Beschenkten richtig gefährlich werden. Was ist beim Thema Geschenke in Ordnung, was geht zu weit?

Sebastian Müller, Arbeitsrechtler des Berufsverbandes „Die Führungskräfte“ (DFK), kennt sich aus und weiß, wie Sie sich gefahrlos im Arbeitsleben beschenken können. Ein Thema, dass sich in der Praxis immer wieder stellt. Schließlich kann strafrechtlich eine Bestechlichkeit im Raume stehen, wenn man beispielsweise die Vergabe eines Auftrags von einem Geschenk abhängig macht.

Zum anderen ist arbeitsrechtlich sogar eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar, wenn Schmiergelder oder Geschenke angenommen werden. Dabei muss der Arbeitgeber noch nicht mal einen Schaden erleiden – trotzdem kann je nach Fall sogar eine fristlose Kündigung die Folge sein. Wo verläuft also die Grenze?

„Man muss sich grundsätzlich immer die Frage stellen, ob man von dem Geschenk in der Geschäftsbeziehung etwas abhängig macht, also ob das Beschenktwerden Entscheidungen beeinflusst oder beeinflussen soll“, erklärt Müller. Für den Rechtsanwalt ist das der entscheidende Punkt: „Die ehrliche Antwort muss in jedem Fall nein lauten. Alles andere birgt letztendlich ein Eingeständnis für ein Verhalten, dass gesetzlich gerade ausgeschlossen und sanktioniert werden soll.“

Besonders unter Führungskräften ist es oft kompliziert. Die Geschenke sind zum Teil keine Kleinigkeit mehr, wenn der Beschenkte in herausgehobener Position tätig ist. Hier hat die Rechtsprechung sich aber klar positioniert. Im Jahr 2009 bestätigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz beispielswiese gar eine fristlose Kündigung wegen einer geschenkten Fußballkarte im Wert von 250 Euro (Az.: 9 Sa 572/08).

Das Gericht urteilte, dass „der gewährte Vorteil die Gefahr begründe, dass sich der Arbeitnehmer wegen der Geschenke so beeinflussen lässt, dass er gegen die Interessen des Arbeitgebers handeln würde“. Rechtsanwalt Müller: „Entscheidend war hier, dass das Geschenk von einem Geschäftspartner kam und das Unternehmen so nicht mehr sicher sein konnte, dass der Arbeitnehmer wirklich nur im Interesse des Unternehmens entscheiden würde.“

Vorsicht Bagatellgrenze - so einfach ist es nicht
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1 Kommentar zu "Compliance-Risiko auf dem Schreibtisch: Mit diesen Geschenken riskieren Sie Ihren Job"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • „Man muss sich grundsätzlich immer die Frage stellen, ob man von dem Geschenk in der Geschäftsbeziehung etwas abhängig macht, also ob das Beschenktwerden Entscheidungen beeinflusst oder beeinflussen soll“

    Beeinflussen soll es immer. Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, dass die alljährlichen Präsenteorgien zur Vorweihnachtszeit auch im Geschäftsleben deshalb stattfinden, weil man sich so sympathisch findet?

    Wir sind schon verdammt gut darin, uns gegenseitig etwas vorzumachen. Und uns selbst auch.

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