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Homeoffice

Pandemiebekämpfung „Können Chefs das nicht selbst entscheiden?“: Unternehmen verärgert über weitere Corona-Tests am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sollen Beschäftigten weiter zweimal wöchentlich Corona-Tests finanzieren, auch wenn die kostenlosen Bürgertests auslaufen. Das sorgt für Missstimmung.
11.08.2021 - 16:23 Uhr Kommentieren
Während die kostenlosen Bürgertests im Oktober auslaufen, sollen die Arbeitgeber weiter Tests finanzieren. Quelle: imago images/Ralph Peters
Werbung für ein Corona-Testzentrum

Während die kostenlosen Bürgertests im Oktober auslaufen, sollen die Arbeitgeber weiter Tests finanzieren.

(Foto: imago images/Ralph Peters)

Berlin Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer nennt den Beschluss „nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar“. Die Arbeitgebervereinigung BDA mahnt, der Bundestagswahlkampf dürfe nicht auf dem Rücken der Arbeitgeber ausgetragen werden. Der Grund für die Verärgerung der Wirtschaft: die Entscheidung der Regierungschefs aus Bund und Ländern, die kostenlosen Corona-Bürgertests am 10. Oktober auslaufen zu lassen – Arbeitgebern aber weiter ein kostenloses Testangebot für ihre Beschäftigten vorzuschreiben.

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten am Dienstag vereinbart, dass der Bund die noch bis zum 10. September geltenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung „an die aktuelle Situation anpassen und verlängern“ werden. Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber unter anderem, Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche Corona-Tests anzubieten.

Der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, Joachim Lang, kritisierte, dass die Politik die Unternehmen im Dunkeln stehen lasse: „Es wird nur eine allgemeine Anpassung der Arbeitsschutzverordnung angekündigt – ohne Details für die Umsetzung.“

Die BDA mahnte, der Staat dürfe die Kosten für Tests nicht einseitig auf die Arbeitgeber abwälzen: „Die entsprechende Regelung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung muss daher spätestens mit dem 11. Oktober auslaufen.“

Die Politik hatte die Testangebotspflicht trotz massiven Widerstands aus der Wirtschaft im April beschlossen. Das Bundesarbeitsministerium teilte auf Anfrage mit, die Pflicht werde wie von den Regierungschefs beschlossen verlängert, Details müssten noch geklärt werden.

Mittelstandspolitiker Linnemann fordert, Chefs selbst entscheiden zu lassen

Der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Carsten Linnemann (CDU), hat dafür wenig Verständnis. Man komme bei dem Thema gerade nicht weiter, sagte er. „Ist das nicht eine Sache, die die Chefs selbst entscheiden können? Warum soll der Staat da die Entscheidung treffen?“

In der Verordnung wird die Kostenübernahme durch die Arbeitgeber damit begründet, dass es sich um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes handele.

Das Arbeitsministerium hatte im April im Entwurf für die Verordnung mit Kosten für die Wirtschaft von gut 1,4 Milliarden Euro oder 130 Euro je Beschäftigten bis Ende Juni kalkuliert. Im Referentenentwurf für die im Juli anstehende Verlängerung wurden die Sachkosten für die Wirtschaft dann auf maximal 694 Millionen Euro bis zum Laufzeitende am 10. September veranschlagt.

Da es auch in den Unternehmen weiter Ungeimpfte gebe, sei es sinnvoll, weiterhin zu testen, betont die Vizepräsidentin des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Anette Wahl-Wachendorf. Wer die Kosten übernehme, sei aber eine politische Entscheidung. Schwierig sei sicherlich, dass Unternehmer nur wenig Möglichkeiten hätten, auf eine Erhöhung der Impfquote hinzuwirken, gleichzeitig aber die Kosten für das Testangebot übernehmen sollen.

Die Menschen arbeiteten trotz erhöhter Impfquote weiterhin unter Pandemiebedingungen, sagt die Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, Johanna Wenckebach. „Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten, die sich ja bei Lohnarbeit nicht zum Vergnügen in den Betrieben oder im Kundenkontakt Risiken aussetzen – anders als im Restaurant oder Kino.“ Bestmöglicher Gesundheitsschutz für Beschäftigte sollte es den Arbeitgebern wert sein, weiterhin Testangebote zu finanzieren, so Wenckebach.

Mehr: Punkt für Punkt: Diese Corona-Maßnahmen haben Bund und Länder entschieden

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