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Premium Impfpriorität Bescheinigung fürs Impfen: Was Chefs und Beschäftigte jetzt wissen müssen

Über eine Bescheinigung lässt sich die Wartezeit für eine Corona-Impfung verkürzen. Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.
18.05.2021 - 14:38 Uhr
Wer eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann, bekommt schneller einen Impftermin. Quelle: dpa
Corona-Schutzimpfung

Wer eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann, bekommt schneller einen Impftermin.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Der Anruf hatte den Bereichsleiter einer Münchner IT-Beratung überrumpelt: Ein Kollege, der als externer Programmierer für ein Kunden-Unternehmen in Hessen arbeitet, fragte, ob sein Vorgesetzter ihm eine Bescheinigung ausstellen könne. Das Ziel des kerngesunden 35-Jährigen: die Wartezeit für die Corona-Schutzimpfung deutlich zu verkürzen. 

Zwar soll ab dem 7. Juni die festgelegte Reihenfolge nach Alter, Erkrankungen und systemrelevanten Beruf beim Impfen in Praxen, regionalen Impfzentren und bei Betriebsärzten aufgehoben werden, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt hat. Doch ob es tatsächlich dazu kommt, entscheidet jedes Bundesland selbst.

Insofern bleibt es für viele Berufsgruppen nützlich, sich vom Chef bescheinigen zu lassen, dass sie der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Impfverordnung angehören, um schneller an die Impfung zu kommen.

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