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IW Köln Gehaltsunterschied zwischen Frau und Mann geringer als angenommen

Die Pläne zu einem Gesetzesentwurf zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern können laut Wirtschaftsforschern des IW Köln in der Schublade bleiben. Sie sehen keinen Bedarf für ein staatliches Eingreifen.
13.06.2016 - 16:06 Uhr
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat bereits vor Monaten einen Gesetzentwurf zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen vorgelegt. Das IW Köln sieht jedoch keinen Anlass für ein staatliches Eingreifen. Quelle: dpa
Gehaltsunterschiede zwischen Männer und Frauen

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat bereits vor Monaten einen Gesetzentwurf zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen vorgelegt. Das IW Köln sieht jedoch keinen Anlass für ein staatliches Eingreifen.

(Foto: dpa)

Köln Die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland ist nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kleiner als weithin angenommen. Werde die Bezahlung in ähnlichen Branchen und Positionen miteinander verglichen, verringere sich der Gehaltsunterschied von etwa einem Fünftel auf rund 6,6 Prozent, wie das IW am Montag mitteilte.

Dem IW zufolge sind für die vom Statistischen Bundesamt auf 21 Prozent bezifferte Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern vor allem „individuelle Entscheidungen“ bei der Berufswahl ausschlaggebend. Demnach sind Frauen in verhältnismäßig gering entlohnten Berufen in den Bereichen Erziehung, Gesundheit und Soziales mit drei Viertel aller Stellen überproportional vertreten. Im besser bezahlten verarbeitenden Gewerbe besetzten sie dagegen weniger als ein Drittel aller Jobs.

Frauen nähmen überdies seltener Führungsaufgaben wahr und arbeiteten öfter in Teilzeit, erläuterte das IW. Würden noch weitere Faktoren wie etwa die Berufserfahrung berücksichtigt, sinke die gesamtwirtschaftliche Lohnlücke auf nur rund 3,8 Prozent.

„Die Entscheidungen über Karriere und Familie sind jedoch rein privat“, mahnte das IW. „Die Annahme, bei der Lohnlücke handele es sich um Diskriminierung durch die Unternehmen, ist unsachgemäß“, erklärte IW-Direktor Michael Hüther. Für ein gesetzliches Eingreifen fehle „die entscheidende Begründung“.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat bereits vor Monaten einen Gesetzentwurf zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen vorgelegt. Dieser stößt allerdings bei der Union auf Ablehnung. Umstritten ist vor allem das von Schwesig geplante Auskunftsrecht, mit dem Frauen erfahren können, was ihre männlichen Kollegen auf vergleichbaren Posten im Durchschnitt verdienen.

  • afp
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