Premium Handelsblatt Karrierecoach Kann ich im Arbeitszeugnis den Kündigungsgrund streichen lassen?

In dieser Rubrik können Leserinnen und Leser ihre Fragen zu Job und Karriere stellen – die Antwort hat diesmal Rechtsanwalt Sebastian Schröder geliefert.
Jede Woche präsentieren wir Ihnen an dieser Stelle eine Frage zu Job, Gehalt oder Karriere – mit einer Antwort eines unserer renommierten Experten. Wenn Sie auch eine Frage an den Handelsblatt Karrierecoach haben, schicken Sie uns eine Mail an [email protected] – wir leiten Ihre Frage anonymisiert an unsere Experten weiter.
Das Problem in dieser Woche:
Franziska J. schreibt: „Ich habe eine Frage zu meinem Arbeitszeugnis. Ich habe im Internet gelesen, dass die Art beziehungsweise der Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur mit Erlaubnis meinerseits angegeben werden darf. Ist das richtig?
Konkret geht es um folgenden Halbsatz: ‚... ist entgegen den vertraglichen Vereinbarungen ausgeschieden, um in einer neuen Aufgabe erfolgreich zu wirken.‘ Kann ich darauf bestehen, dass der Satz gestrichen wird?“ Arbeitsrechtler Sebastian Schröder weiß Rat.
Karrierecoach Sebastian Schröder antwortet:
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