Für die ersten beiden Kinder zahlt der Staat jeweils 184 Euro, für jedes dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro monatlich. Zusammen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag kostet das den Staat 38,8 Milliarden Euro jährlich (Angaben jeweils für das Jahr 2010). Zuletzt wurde das Kindergeld 2010 um 20 Euro erhöht.
Bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes können Mütter und Väter Elterngeld bekommen. Es orientiert sich am bisherigen Einkommen und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Nutzt nur einer der Partner die Elternzeit, wird die Leistung für maximal zwölf Monate gezahlt. Im Haushalt schlägt sie mit 4,6 Milliarden Euro zu Buche. Die Elternzeit ist den Analysen zufolge für Väter ein starker Anreiz, sich an der Betreuung zu beteiligen.
Das Ehegattensplitting, von dem vor allem Paare mit unterschiedlicher Einkommenssituation profitieren, kostet den Fiskus jährlich Einnahmen in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro. Umstritten ist die Leistung, weil auch Ehepaare ohne Kinder profitieren.
Die Kinderbetreuung kostet die öffentliche Hand 16,2 Milliarden Euro. Über 15 Milliarden davon entfallen auf Tageseinrichtungen wie wie Krippe, Kindergarten und Hort. Seit August erhalten Familien, die ihre Kleinkinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr zu Hause betreuen, ein Betreuungsgeld. Für 2014 kalkulierte die Bundesregierung für diese Leistung mit Kosten von 1,2 Milliarden Euro.
Wenn Eltern wegen des Bedarfs ihrer Kinder in den Hartz-IV-Bezug zu rutschen drohen, haben sie Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Die Leistung kann von Elternpaaren mit einem Mindesteinkommen von 900 Euro (Alleinerziehende 600 Euro) in Anspruch genommen werden. Die Höhe bemisst sich nach Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro pro Monat. Das Familienministerium weist für die Leistung für das Jahr 2010 knapp 400 Millionen Euro aus.
In der Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht erwerbstätige Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert. Dies verursacht Schätzungen zufolge allein bei den Krankenkassen Kosten von etwa 30 Milliarden Euro im Jahr. Für solche versicherungsfremden Leistungen gibt es einen Zuschuss des Bundes, der aber mit etwa elf Milliarden Euro deutlich geringer ausfällt. Die restlichen Kosten fangen alle Versicherten durch ihre Beitragszahlungen auf.
In der Auflistung der Bundesregierung summieren sich die familienspezifischen Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf gut 1,8 Milliarden Euro, darunter die Kinderkomponenten beim Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Quelle: dpa