Immer wieder schummeln Bewerber kleine Lügen in ihre Bewerbungen. Für Personaler ist das ärgerlich. Wer Fehlerbesetzungen vermeiden will, sollte auf die kleinsten Unstimmigkeiten achten. Fünf Tipps.
Wenn ein Bewerber in seinem Lebenslauf teilweise Monats- und Jahresdaten, bei anderen hingegen nur ungenaue Angaben macht, ist Vorsicht geboten. Das kann ein Hinweis auf kaschierte Lücken in der Vita sein. Solche Glättungen lassen sich meist durch den akribischen Abgleich von tabellarischem Lebenslauf und Zeugnisdaten aufdecken.
Sind Unterlagen unvollständig, fehlt zum Beispiel der tabellarische Lebenslauf oder ein wichtiges Zeugnis, sollten Personal dies unbedingt nachfordern. Auch so kann ein Bewerber versuchen, sich um Belege für seine bisherigen Tätigkeiten zu drücken.
Hinweise auf Schummeln können sich auch in Dokumenten finden – zum Beispiel, wenn Papier, Schriftart und -größte nicht einheitlich sind oder das anfänglich auftauchende Wasserzeichen auf einigen Zeugnisseiten plötzlich fehlt. Dann liegt möglicherweise eine Manipulation vor.
Am einfachsten funktioniert eine Überprüfung im Internet. Personen-Suchmaschinen wie Yasni – nicht unbedingt allgemeine Suchmaschinen wie Google – offenbaren, wenn sich ein Bewerber mit dem Titel eines Namensvetters schmückt. In der Online-Datenbank der Kultusministerkonferenz dagegen lässt sich recherchieren, welche Hochschulabschlüsse ausländischer Bildungsstätten in Deutschland anerkannt sind und hierzulande geführt werden dürfen. Stammen Doktor- oder Professorentitel von Institutionen, die nicht gelistet sind, ist Vorsicht angebracht.
Auffällig ist, wenn es in unterschiedlichen Referenzschreiben, die einer Bewerbung beiliegen, sehr ähnliche Formulierungen gibt. Wird der Bewerber um Kontaktdaten für eine mündliche Überprüfung der Referenzen gebeten, zieht ein Kandidat, der bei Verantwortung und Funktion an vorherigen Stellen zu dick aufgetragen hat, vermutlich seine Bewerbung zurück.