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Psychische Gesundheit Kann ich mich nach einer schlechten Nacht krankschreiben lassen?

Wer sich psychisch nicht wohlfühlt, weil man zum Beispiel nächtelang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat, fühlt sich arbeitsunfähig. Ist eine Krankschreibung dann rechtens?
11.10.2021 - 09:46 Uhr Kommentieren
  • dpa
Krankschreiben lassen kann man sich bei Stress oder persönlichen Sorgen, wenn Begleiterscheinungen auf die Gesundheit schlagen. Quelle: dpa
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankschreiben lassen kann man sich bei Stress oder persönlichen Sorgen, wenn Begleiterscheinungen auf die Gesundheit schlagen.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Darf man sich auf Grund von psychischem Unwohlsein krankschreiben? Um diese Frage zu beantworten muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen. Die liegt Alexander Bredereck zufolge immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet.

Ärzte treffen die Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit

„Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten”, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Sie können aber Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein.” Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout.

Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt oder eine Ärztin. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft „gelber Schein” oder Krankenschein genannt.

Täuschung kann zu einer Kündigung führen

„Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen”, sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es Ärztinnen oder Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind.

„In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber”, warnt der Rechtsexperte. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen, kommt auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht.

  • dpa
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