Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch auf Bildungszeit. Konkret dürfen sie sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen lassen. Das Gehalt wird weiter bezahlt. Geregelt ist dies im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Quelle: InfoWeb Weiterbildung (IWWB) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Auch in Berlin haben Arbeitnehmer und Auszubildende einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes gibt es diesen Anspruch. Der Bildungsurlaub kann allerdings frühestens nach einem halben Jahr im Unternehmen in Anspruch genommen werden.
In Brandenburg haben Beschäftigte einen Anspruch auf zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb zweier Jahre. Laut Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz wird während der politischen, beruflichen oder kulturellen Bildung der Lohn fortgezahlt.
Jeder Arbeitnehmer hat innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf zehn Tage bezahlten.
Jeder Hamburger Angestellte bzw. Auszubildende hat einen Anspruch auf zehn bezahlte Tage Freistellung für Bildungsurlaub. Der entsprechende Kurs bzw. die Veranstaltung muss jedoch in Hamburg anerkannt sein. Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Bildungsurlaub beanspruchen.
Arbeitnehmer und Auszubildende haben einen Rechtsanspruch von fünf Tagen Bildungsanspruch pro Jahr, für die sie weiter bezahlt werden.
Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr.