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Schulden, schwanger, Muslim? Was Sie Bewerber niemals fragen sollten

Stellt der Arbeitgeber einem Bewerber eine verbotene Frage, kann er sich richtig Ärger einbrocken. So riskieren viele Chefs mit scheinbar belanglosem Geplauder, plötzlich verklagt zu werden. Worauf Sie achten müssen.
03.03.2016 - 13:23 Uhr
Dem Bewerber im Vorstellungsgespräch auf den Zahn zu fühlen ist erlaubt. Aber wer bestimmte Grenzen überschreitet, riskiert eine Anzeige. Quelle: Getty Images

Dem Bewerber im Vorstellungsgespräch auf den Zahn zu fühlen ist erlaubt. Aber wer bestimmte Grenzen überschreitet, riskiert eine Anzeige.

(Foto: Getty Images)

Düsseldorf Erhält ein Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, ist eine erste Hürde auf dem Weg zum neuen Arbeitsplatz genommen. Doch nicht nur die Kandidaten sollten sich gut auf das anstehende Job-Interview sorgfältig vorbereiten. Auch für Chefs und Personalverantwortliche ist die Situation heikel, denn das Gespräch unterliegt gesetzlichen Regelungen. Wer dem potenziellen neuen Mitarbeiter verbotene Fragen stellt, kann im schlimmsten Fall verklagt werden. Im Gespräch gibt die Rechtsanwältin Maria Markatou Auskunft, wann Bewerber offiziell lügen dürfen, und gibt Tipps zu den wichtigsten verbotenen Fragen.

Frau Markatou, kommt es oft vor, dass Bewerber den potenziellen Arbeitgeber wegen einer verbotenen Frage im Bewerbungsgespräch verklagen?
Das kommt durchaus vor, meist in Verbindung mit Diskriminierungsklagen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Denn fragt ein Arbeitgeber eine Frau, wie es denn so mit der Familienplanung aussieht oder einen Schwerbehinderten, ob er fit genug für die Arbeit ist, dann kann dies auf eine Diskriminierung hindeuten. Umgekehrt verklagen aber auch oft Arbeitgeber Bewerber, wenn diese gelogen haben und aufgrund der Lüge eingestellt wurden. Denn darin kann eine arglistige Täuschung liegen.

Warum wissen viele Chefs nicht, dass ein Vorstellungsgespräch gesetzlichen Regelungen unterliegt?
Ich denke, hier muss man differenzieren. Arbeitgeber in Deutschland müssen wirklich eine unglaubliche Fülle an Gesetzen, Vorschriften und Normen einhalten. Gerade kleine Unternehmen oder Familienbetriebe bekommen da nicht alles mit und wissen schlicht nicht, was sie dürfen und was nicht. Da steckt auch gar keine böse Absicht dahinter – hier wird oft aus dem Bauch heraus agiert – was gesetzeswidrig sein kann. Bei großen Unternehmen werden aber auch verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt, und hier steckt dann schon zum Teil Ignoranz dahinter. Man probiert es einfach, denn auch viele Bewerber wissen ja nicht um ihre Rechte und Antworten schön brav auch auf verbotene Fragen. Und dann werden sie natürlich nicht eingestellt.

Sind Sie eigentlich verheiratet?
Sehen Sie, als Bewerberin würde ich hier schon hellhörig werden. Denn warum interessiert sich der Arbeitgeber für meinen Familienstand? Das hat doch überhaupt keinen Einfluss auf meine Arbeitsweise und Arbeitsqualität– oder arbeiten verheiratete Frauen schlechter? Durch so eine Frage kann ein Arbeitgeber jede Menge Ärger kriegen, denn es ist doch klar: Er will wissen ob eine Frau verheiratet ist, bereits Kinder hat oder Zuwachs plant. Falls kleine Kinder da sind oder Zuwachs geplant ist, wird diese Frau wahrscheinlich nicht eingestellt. Und schon sind wir wieder im Diskriminierungsbereich. Und ja – ich bin glücklich verheiratet und habe eine kleine Tochter.

Wann die Frage zur Schwangerschaft erlaubt ist
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