Drei Viertel der Menschen in Deutschland sind im Internet unterwegs. Neun von zehn Internetnutzern kaufen online ein, mehr als die Hälfte von ihnen hat ein Profil in einem sozialen Netzwerk. Fast jeder Zweite in der Bundesrepublik nutzt Onlinebanking. Unter den über 800.000 Menschen, die in Deutschland jährlich sterben, sind immer mehr Internetnutzer. Sie hinterlassen nicht nur Immobilien und Autos, sondern auch Onlinekonten und Homepages.
(Quelle: Stiftung Warentest, Erben: Den digitalen Nachlass verwalten)
Zahlreiche Verträge gehen mit dem Tod des Nutzers auf den Erben über: eine laufende Internetauktion, die Bestellung beim Versandhandel oder die beim Onlineportal gebuchte Urlaubsreise. Der Erbe muss den versteigerten Biedermeierschrank auf den Weg bringen, die bestellte Ware bezahlen und die Urlaubsreise stornieren. Die wenigsten Verträge enden automatisch mit dem Tod des Internetnutzers.
Auch unentgeltliche Nutzerkonten des Verstorbenen bei sozialen Netzwerken und Versandhändlern bleiben erst einmal bestehen. Pflichten für den Erben entstehen daraus nicht. Er steht aber vor der Frage, was erhalten und was gelöscht werden soll.
Viele Angehörige wünschen sich, dass der Tod bemerkbar ist und der Verstorbene im Netz nicht ewig weiterexistiert. Andere möchten im Internet eine Gedenkstätte errichten, damit Freunde gemeinsam trauern können – möglich ist das zum Beispiel beim sozialen Netzwerk Facebook: Die Profilseite kann in einen Gedenkzustand versetzt werden.
Auch Google bietet eine Art Online-Testament an: Wer immer ein Google-Plus, -Mail oder sonst ein Konto beim Suchmaschinen-Giganten hat, kann festlegen, was geschehen soll, wenn er sich drei, sechs oder neun Monate lang nicht einloggt.
„Die drängendste Frage, die sich den Erben stellt, ist: Wie komme ich an die E-Mails des Verstorbenen?“, sagt Professor Peter Bräutigam von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr. Jenseits der digitalen Welt lassen sich Geschäftsbeziehungen für Erben normalerweise leicht nachvollziehen: Der Erbe öffnet die Briefe, die den Verstorbenen erreichen. Dazu ist er berechtigt.
Im Internet sieht das anders aus. Ohne Passwörter und andere Zugangsdaten wie die E-Mail-Adresse ist es schwierig, den digitalen Nachlass zu ordnen. Der Erbe weiß oft nicht, wo der Verstorbene überall online aktiv war. Das ist aber eine wichtige Voraussetzung dafür, um die Pflichten des Verstorbenen, die auf den Erben übergehen, erfüllen zu können.
Wenn der Erbe die Passwörter nicht kennt, kann er Nutzerkonten nicht selbstständig einsehen und löschen. Er muss sich an den Anbieter des Dienstes wenden, zum Beispiel an den E-Mail-Dienst. „Nach geltendem Recht ist unklar, ob der Erbe einen Anspruch hat, die E-Mails einzusehen“, sagt Bräutigam. „Anbieter könnten den Zugang unter Hinweis auf das Telekommunikationsgeheimnis verweigern. Denn dadurch ist auch derjenige geschützt, mit dem der mittlerweile Verstorbene kommuniziert hat.“ Pech für den Erben: Er bekommt keinen Einblick.
Wenn uns ein offizieller Nachweis wie die Sterbeurkunde zugeht, löschen wir alle Daten, also das Nutzerkonto und die Nutzerkennung und damit auch alle Inhalte wie E-Mails und Bilder“, sagt eine Sprecherin des E-Mail-Dienstes Yahoo.
Anders regelt es Web.de: Der Erbe darf auf das elektronische Postfach des Verstorbenen zugreifen, allerdings unter strengen Voraussetzungen. „Der Erbe muss den Erbschein vorlegen und sich ausweisen. Außerdem muss er den Zugriff auf das Postfach mit einem unterschriebenen Schriftstück beantragen“, sagt Martin Wilhelm, Pressereferent der 1&1 Internet AG, die den E-Mail-Dienst Web.de betreibt. Der Zugang zum Postfach wird den Erben nur einmalig gewährt. Sie können dabei ein neues Passwort einsetzen.
„Es kann doch nicht vom Anbieter abhängen, ob der Erbe die E-Mails sichten darf oder nicht“, kritisiert Rechtsanwalt Bräutigam. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, klare Linien vorzugeben.“ Solange die rechtliche Lage nicht im Sinne der Erben geregelt ist, dürften sich in der Praxis die Fälle häufen, in denen Internetnutzer das Passwort und die Zugangsdaten für die Erben einfach hinterlegen.
Dann kommen diese leicht an den Schriftverkehr und können das E-Mail-Konto auch selbst löschen. Den digitalen Nachlass zu sichten, ist für den Erben oft eine langwierige Aufgabe.
Längst hat sich aus diesem Problem ein neuer Geschäftszweig entwickelt: Dienstleister wie das Unternehmen Semno bieten den Hinterbliebenen an, diesen Teil der Erbschaft zu sortieren. Dazu untersucht Semno den Computer des Verstorbenen und analysiert, wie er das Internet genutzt hat. Der Service kostet ab 139 Euro und setzt voraus, dass die Hinterbliebenen den Computer einsenden.
Wer seinen Erben die Suche ersparen möchte, regelt den digitalen Nachlass am besten in einem Testament und hinterlegt die Zugangsdaten beim Notar. Im Testament kann der Internetnutzer auch festhalten, dass er nicht möchte, dass seiner Familie bestimmte Daten zugänglich sind. Er kann bestimmen, dass ein Testamentsvollstrecker Informationen löscht.
„Alternativ dazu kann der Nutzer in einer Vorsorgevollmacht eine Person benennen, die bei Krankheit oder Tod als bevollmächtigt gilt, Nutzungsverträge zu kündigen oder Daten zu übertragen“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht Andreas Abel.
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Jetzt mal ernsthaft - ich bin nicht bei FB und bin stolz darauf!
Ja und?
Dass die Daten für alle frei zugänglich sind, inclusive der werbetreibenden Wirtschaft, Kriminellen und der Mafia, ist doch wohl ehe klar.
Und dann sollen sich staatliche Stellen in Selbstzensur üben und die Augen schließen??
Von welchem Planeten kommen Sie denn??
EU will Zugriff auf Facebook!
Durchstöbert die EU bald Facebook-Accounts?
Einem Papier der EU-Kommission zufolge wird sich eine Expertengruppe mit der Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen.
Um potenziell Kriminelle auszuforschen, sind bisher ja nur Telefon- und E-Mail-Daten gesammelt worden. Angedacht ist offenbar die Vorratsdatenspeicherung auf Social Networks wie Facebook auszuweiten.
FDP-Bundestagsabgeordneter Schäffler warnt vor Überwachungsstaat und gläsernem Bürger. Durch immer größere Transparenz wird aus privat öffentlich.
Schäffler kritisierte in FOCUS: „Das Jugendamt interessiert sich für die Erziehung Ihrer Kinder, die Krankenkasse für Ihre Krankenakte – und bald schon für Ihren Zucker- und Fettkonsum.
Seit neuestem will die EU Zugriff auf Ihre Daten bei Facebook. Niemand und nichts bleibt unbehelligt.
Es gibt keine private Entscheidung, die nicht Behörden aus dem Halbschlaf weckt. Aus privat wird öffentlich.
Der gläserne Bürger kommt, wenn wir uns dem nicht mit aller Kraft und in aller Konsequenz entgegenstellen.“
Wer sich unbedingt auf der Platform dieses cleveren Bürschchens prostituieren möchte, kann dies bekanntlich tun oder lassen...auch nach seinem Ableben...
Insgesamt ist dies als gesellschaftliche Fehlentwicklung anzusehen, auch wenn die Journaille das liebt...
Sich selbst vermarkten, mehr schein als sein als Lebensprinzip. Und für Zuckerberg & Co. das Reichwerden auf Kosten anderer als universelles Geschäftsmodell .
Aaaah, da sind sie wieder: die wahrhaft gewichtigen Themen auf der Internet-Seite vom HB:
Was passiert mit den FB Accounts nach dem Ableben der User?
Welch´ wichtiges Thema! Nicht etwa die drängenden wirtschaftlichen, sozialen und Umweltprobleme beschäftigen die HB-Redakteure. Nein, es sind die Belanglosigkeiten dieser Welt.
Tot ist tot. Was danach kommt hat im Prinzip die Öffentlichkeit nicht zu interessieren. Es wundert mich sowieso wie man freiwillig und ohne Zwang sein gesamtes Privatleben auf dem FB Altar opfert.
Mit mir jedenfalls nicht!