Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Zum The Shift! Special von Handelsblatt Online

Urlaubsanspruch Wann der Urlaubswunsch zum Urlaub wird

Im Juli beginnt die Haupturlaubszeit. Doch bevor Arbeitnehmer die freien Tage genießen können, müssen sie beim Chef erst einen Antrag stellen. Was Vorgesetzte und Mitarbeiter über Urlaubsansprüche wissen sollten.
14.07.2017 - 10:53 Uhr Kommentieren
Damit sich Arbeitnehmer richtig erholen können, sind sie nicht dazu verpflichtet für Kollegen und Vorgesetzten erreichbar zu sein. Quelle: dpa
Urlauber am Strand

Damit sich Arbeitnehmer richtig erholen können, sind sie nicht dazu verpflichtet für Kollegen und Vorgesetzten erreichbar zu sein.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Sommer ist Urlaubszeit. Doch wer sich nicht rechtzeitig um seine Erholungstage kümmert, muss damit rechnen, dass sie verfallen. Wie viel Urlaub Arbeitnehmern zusteht, wann der Chef die freien Tage verweigern darf und wann Urlaub wirklich Urlaub ist – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urlaubsanspruch.

Wer muss beim Urlaub die Initiative ergreifen – Arbeitnehmer oder -geber?
Momentan muss noch der Arbeitnehmer die Initiative ergreifen. „Nach bisheriger deutscher Rechtsprechung ist es so, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch verliert, wenn er seinen Urlaub nicht selbst bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres beim Chef beantragt hat.“, sagt Aribert Panzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Schultze und Braun. Doch es gibt mittlerweile mehrere Entscheidungen deutscher Landesarbeitsgerichte, die besagen, dass die Initiative zur sogenannten Urlaubsgewährung vom Arbeitgeber kommen muss – entgegen der bisherigen Ansicht des Bundesarbeitsgerichts. Dessen Richter haben sich nun an den Europäischen Gerichtshof gewandt, der entscheiden muss, welche Partei dazu verpflichtet ist, die Initiative zu ergreifen. Wann die europäischen Richter eine Entscheidung treffen werden, ist laut Panzer noch unklar.

Wie muss der Urlaubsantrag erfolgen?
Das handhaben Unternehmen Panzer zufolge unterschiedlich. In manchen reicht die mündliche Absprache, in anderen wiederum müssen die Arbeitnehmer ihren Urlaub schriftlich beantragen oder der Arbeitgeber legt eine Liste aus, in der die Mitarbeiter ihre Präferenzen eintragen. Wichtig ist jedoch bei allen Arten von Urlaubsanträgen folgendes: Zum Urlaub wird der Urlaubswunsch rein rechtlich betrachtet erst dann, wenn der Arbeitgeber dem Antrag zugestimmt hat – also etwa, wenn er ihn schriftlich genehmigt. Fakt ist: Es muss für den Arbeitnehmer deutlich erkennbar sein, dass der Urlaub gewährt wurde.

Eines gilt jedoch unabhängig von der Form: „Der Arbeitnehmer muss sich vergewissern, dass sein Antrag beim Vorgesetzten angekommen ist und dieser ihn genehmigt hat“, sagt Susanne Toussaint, Rechtsanwältin beim Berufsverband „Die Führungskräfte“. Wer ohne Genehmigung Urlaub macht, muss mit einer Abmahnung rechnen. In manchen Fällen sogar mit einer fristlosen Kündigung.

Bis wann sollten Arbeitnehmer spätestens ihren Urlaub beantragen?
Weil der Urlaub im entsprechenden Kalenderjahr genommen werden muss, rät Arbeitsrechtler Panzer dazu, den Urlaub so frühzeitig wie möglich zu beantragen. Denn: Um besser planen zu können, vergeben Chefs nach seiner Erfahrung meist am Ende des ersten Quartals eines Jahres die Urlaubstage. „Das schließt aber natürlich nicht aus, dass Mitarbeiter auch schon im Januar in den Urlaub gehen oder auch in den anderen Quartalen noch Urlaub beantragen und nehmen können.“

Chef darf Urlaubsantrag ablehnen
Seite 123Alles auf einer Seite anzeigen
Mehr zu: Urlaubsanspruch - Wann der Urlaubswunsch zum Urlaub wird
0 Kommentare zu "Urlaubsanspruch: Wann der Urlaubswunsch zum Urlaub wird"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%