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Umfrage Impfpflicht am Arbeitsplatz? Ein Fünftel der Arbeitnehmer würde klagen oder kündigen

Teile der Wirtschaft fordern ein Auskunftsrecht zum Corona-Impfstatus. Eine exklusive Umfrage zeigt jetzt, dass für Arbeitgeber Vorschriften unangenehme Folgen haben könnten.
01.09.2021 - 13:00 Uhr Kommentieren
Unter jüngeren Arbeitnehmern ist die Zustimmung zu einer Impfpflicht am Arbeitsplatz geringer. Quelle: CDC
Corona-Impfung

Unter jüngeren Arbeitnehmern ist die Zustimmung zu einer Impfpflicht am Arbeitsplatz geringer.

(Foto: CDC)

Düsseldorf In Frankreich gibt es sie schon, der Weltärztebund fordert sie, und in Deutschland wird weiter rege darüber diskutiert: Die Rede ist von einer Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Im TV-Triell haben die drei Kanzlerkandidaten Annalena Baerbock (Grüne), Olaf Scholz (SPD) und Armin Laschet (CDU) einen solchen Schritt zwar zunächst abgelehnt. Grünen-Kandidatin Baerbock fügte jedoch hinzu: „Aber für die Zukunft sollte man das nicht ausschließen.“

Derzeit mehren sich außerdem die Stimmen, die ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Corona-Impfstatus der Mitarbeiter befürworten.

Und was denken Deutschlands Beschäftigte? Eine exklusive Umfrage der Jobplattform Indeed für das Handelsblatt zeigt, wie gespalten die Arbeitnehmerschaft hierzulande ist, wenn es um eine Impfpflicht am Arbeitsplatz geht. So befürwortet eine knappe Mehrheit (54 Prozent) einen solchen Schritt. 41 Prozent stehen einer Impfpflicht ablehnend gegenüber, der Rest ist unentschieden.

Was die Umfrage auch zeigt: Ältere wünschen sich eher eine Impfpflicht am Arbeitsplatz als Jüngere. So lag die Zustimmung bei den über 55-Jährigen mit 62 Prozent am höchsten, am niedrigsten war sie bei den 18- bis 24-Jährigen (39 Prozent). Insgesamt hat Indeed in Kooperation mit dem Meinungsforschungsunternehmen Yougov rund 1100 Personen im erwerbsfähigen Alter befragt. Die Ergebnisse gelten als repräsentativ.

Besonders heftig sind die Konsequenzen, die einige Beschäftigte ziehen würden, wenn ihr Arbeitgeber eine Impfpflicht einführen würde. Nur neun Prozent würden sich in einem solchen Fall impfen lassen, ein Fünftel würde rechtliche Schritte gegen den eigenen Arbeitgeber prüfen, sich nach einem neuen Job umsehen oder gar kündigen. Allerdings gaben die meisten Befragten auch an, dass sie eine Impfpflicht am Arbeitsplatz aktuell nicht treffen würde, da sie bereits geimpft seien.

Unter den Nichtgeimpften ist die Ablehnung dafür umso deutlicher. So antworteten 68 Prozent der Personen, die nicht vorhaben, sich impfen zu lassen, dass sie bei einer Impfpflicht rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber prüfen würden. Unter den Personen, die sich noch nicht entschieden haben, ob sie sich impfen lassen werden, würden 34 Prozent den Rechtsweg prüfen. 24 Prozent würden die Impfung ablehnen und sich einen neuen Job suchen.

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Die Werte aus diesem Teil der Umfrage sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da die Zahl der Antworten der ausgewählten Gruppen zu klein ist, um als repräsentativ zu gelten. Dennoch lässt sich eine Tendenz ableiten: Wer derzeit noch nicht geimpft ist, lehnt Vorschriften vom Arbeitgeber vergleichsweise klar ab.

Corona-Impfstatus-Abfrage am Arbeitsplatz: Große rechtliche Unsicherheit

In Deutschland herrscht aktuell keine Impfpflicht. Deshalb ist es nach geltendem Recht bisher nur in eng begrenzten Fällen möglich, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Die Umfrageergebnisse dürften jedoch eine aktuelle Debatte in Politik und Wirtschaft befeuern. So hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ offen dafür gezeigt, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen.

Aus der Sicht von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) müsste Spahn dafür aber das Infektionsschutzgesetz ändern, da es im Arbeitsrecht keine Grundlage für eine Impfstatusabfrage gebe. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschieden will, schließt ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber aus.

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SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatte zuletzt sogar dafür plädiert, dass es eine Vollauslastung in Büros nur dann geben darf, wenn alle Beschäftigten geimpft oder genesen sind (2G). Unter Deutschlands Firmen sorgt dieser Vorschlag für ein geteiltes Echo, wie eine Handelsblatt-Umfrage unter 25 Dax-Konzernen und Mittelständlern zeigt.

Danach lehnen Bayer, die Deutsche Börse, Infineon, Siemens Energy sowie die Mittelständler Jungheinrich und Oetker eine 2G- oder 3G-Regel im Büro ab. Der Triebwerksbauer MTU argumentiert genauso: „Weder Mitarbeiter noch Besucher werden beim Betreten des Standorts aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen.“

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Der Energiekonzern Eon hingegen prüft gerade, ob er die 3G-Regel, also ein exklusives Zugangsrecht für Geimpfte, Getestete oder Genesene, in Gemeinschaftsräumen wie der Kantine und bei Veranstaltungen einführt. „Eine solche Regel wäre als ergänzende Schutzmaßnahme denkbar“, sagt eine Sprecherin.

Die meisten Firmen wollen sich nicht dazu äußern, schließlich ist die Überlegung noch theoretischer Natur. Für die Umsetzung der 2G- oder 3G-Regel müssten Unternehmen den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen, was nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich sei, weil es sich um besonders geschützte Gesundheitsdaten handele, sagt Arbeitsrechtlerin Inka Müller-Seubert von der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Sollten die Überlegungen von Gesundheitsminister Spahn umgesetzt werden, wäre die Umsetzung der 2G- oder 3G-Regel allerdings möglich, so die Juristin.

Mehr: No-Go oder nötige Schutzmaßnahme? Streit über Abfrage von Impfstatus bei Mitarbeitern

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