Gastkommentar: Hilft eine Versicherungspflicht für Elementarschäden?

Professor Clemens Fuest (r.) ist Präsident des Ifo-Instituts. Professor Marcel Thum leitet die Dresdener Niederlassung des Ifo-Instituts.
Die dramatischen Flutschäden in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und zum Teil auch in Bayern und Sachsen haben die Debatte um eine Versicherungspflicht für Elementarschäden neu belebt. Derzeit gibt es in Deutschland keine Pflicht für Hauseigentümer, sich gegen Überflutungsschäden zu versichern. Rund 46 Prozent aller Gebäude sind freiwillig versichert, aber innerhalb Deutschlands gibt es große Unterschiede.
In Baden-Württemberg haben 94 Prozent eine Versicherung, im dieses Mal besonders getroffenen Rheinland-Pfalz sind es 37 Prozent, in Bremen sogar nur 23 Prozent. Eine amtliche Statistik darüber, wie viele Häuser in den Gebieten versichert sind, die besonders von Hochwasser bedroht sind, gibt es nicht. Eine Versicherungspflicht erscheint ökonomisch sinnvoll, sofern sie geeignet ausgestaltet wird.
Dann kann sie dazu beitragen, langfristig die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch Überflutungen zu reduzieren. Die Versicherung schafft einen Anreiz, Neubauten eher in weniger gefährdeten Gebieten zu errichten. Wenn die grundsätzlich gute Idee einer Pflichtversicherung jedoch im politischen Prozess verwässert wird – und darauf deutet die aktuelle Debatte bereits hin –, würde eine solche Versicherungspflicht mehr Schaden als Nutzen anrichten.





