Gastkommentar Sachverständigenrat: Deutschland muss Wirtschaft und Verwaltung konsequenter digitalisieren

Lars P. Feld (l.), Veronika Grimm (r.), Monika Schnitzer, Achim Truger und Volker Wieland gehören dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an.
Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 zu einem Digitalisierungsschub in Deutschland geführt. Viele Unternehmen konnten ihren Geschäftsbetrieb trotz Abstands- und Hygieneregeln etwa durch einen technologiegestützten Wechsel ins Homeoffice oder durch internetbasierte Vertriebskanäle aufrechterhalten.
Gleichzeitig sind beträchtliche Defizite bei der Digitalisierung im Gesundheits- und Bildungswesen sowie in der öffentlichen Verwaltung noch deutlicher als bisher zutage getreten.
Im Gesundheitssystem könnte ein verbesserter und zielgerichteter Einsatz digitaler Technologien unmittelbar dazu beitragen, die administrative Umsetzung der Impfstrategie zu erleichtern. Durch eine schnellere Verfolgung der Infektionsketten könnten zudem erneute Anstiege der Infektionszahlen effektiv eingedämmt werden.
Ein rascher Ausbau der Digitalisierung ist dringend notwendig, etwa um in den Gesundheitsämtern Meldewege effizienter zu gestalten und die Kommunikation mit den Infizierten zu verbessern. Besonders deutlich werden die – oft datenschutzbedingten – Herausforderungen für die Schaffung digitaler Angebote im Gesundheitswesen bei der Corona-Warn-App. Selbst ohne Konflikte mit dem Datenschutz könnte die Corona-Warn-App so verbessert werden, dass die Anreize zur freiwilligen Übermittlung von Informationen und Testergebnissen gestärkt werden.
Im Bildungssystem ist die zeitnahe Verbesserung digitaler Angebote von enormer Bedeutung. Denn es besteht die Gefahr, dass ein länger anhaltender reduzierter Zugang zu Bildung die Kompetenzentwicklung und den zukünftigen Arbeitsmarkterfolg junger Menschen schmälert.
Eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung und ein Ausbau des Angebots an E-Government würden die Produktivität des öffentlichen Sektors erhöhen und gleichzeitig einen Nachfrageimpuls für digitale Dienstleistungen setzen. Die Coronakrise hat deutlich gemacht, dass ein erheblicher Nachholbedarf besteht. Entscheidend für den Erfolg aller Maßnahmen wird vor allem eine zeitnahe und konsequente administrative Umsetzung sein. Digitalisierung erfordert zu erheblichen Teilen eine Umstrukturierung von Arbeitsprozessen.
Insbesondere für die langfristige Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ist der Einsatz digitaler Technologien in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bedeutsam. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der bevorstehende beschleunigte demografische Wandel machen es dringender denn je, die Potenziale für die Produktivitätsentwicklung zu heben und so die Produktivität und das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft insgesamt zu steigern. Digitalen Technologien kommt eine zentrale Rolle zu, da diese aufgrund ihres Querschnittcharakters in nahezu allen Wirtschaftsbereichen zur Anwendung kommen.
Schub für Innovationen
Die durch die Corona-Pandemie erzwungenen Prozessumstellungen – gerade durch die Digitalisierung – werden den Einsatz neuer Technologien anstoßen und die Innovationstätigkeit deutlich beleben. Um die Diffusion neuer Technologien zu beschleunigen und Potenziale für neue Geschäftsmodelle zu heben, sind konsequente Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie der Abbau bürokratischer Hürden notwendig. Die für den Ausbau der Digitalisierung im Konjunkturpaket vorgesehenen Maßnahmen sollten deshalb rasch umgesetzt werden.
Bei plattformbasierten Geschäftsmodellen können den europäischen Anbietern deutliche Wettbewerbsnachteile erwachsen, da ein durch unterschiedliche Sprachräume, Institutionen und Rechtsprechungen fragmentierter Heimatmarkt geringere Netzwerkeffekte erlaubt. Für den Erfolg digitaler Geschäftsmodelle ist daher eine Vertiefung des europäischen digitalen Binnenmarkts hilfreich, sodass die Skalierung in großen, einheitlich regulierten Märkten erleichtert wird.
Wettbewerb ist nötig
Neben der Vertiefung des europäischen Binnenmarkts ist die Sicherstellung der wettbewerblichen Offenheit digitaler Märkte durch geeignete Wettbewerbsregeln eine wichtige Voraussetzung, um digitale Innovationen und die Gründung von Start-ups zu fördern.
Die EU-Kommission hat dazu im Dezember Entwürfe für einen Digital Services Act und einen Digital Markets Act vorgelegt, die in den kommenden Monaten diskutiert werden, bevor sie vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden.
Die zum Teil sehr detaillierten Regeln sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, sollten aber stärker an den übergeordneten Prinzipien, dem Schutz des Wettbewerbs und der Konsumentenwohlfahrt, ausgerichtet werden.
Diese Themen diskutiert der Sachverständigenrat am Donnerstag mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik beim Nationalen Produktivitätsdialog, der in diesem Jahr virtuell als Livestream übertragen wird.
Mehr: Biometrische Gesichtserkennung, digitaler Travel-Pass: Wie die Coronakrise das Fliegen verändert
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.