Gastkommentar Stromkosten senken – Finanzierung der Erneuerbaren Energien sichern

Mit der Diskussion um die Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen bei den Stromkosten kommt Bewegung in die überfällige politische Debatte über eine Reform von Abgaben und Umlagen im Energiebereich. Verschiedene Vorschläge aus den Reihen der Parteien und der Bundesregierung nehmen vor allem die EEG-Umlage im Stromsektor ins Visier.
Das springt aber zu kurz. Denn die aktuelle Systematik der Abgaben und Umlagen muss grundsätzlich vom Kopf auf die Füße gestellt und an der tragenden Säule des Energiemarktes, den erneuerbaren Energien, ausgerichtet werden. Konkret muss der Rahmen für die wachsende Zahl strombasierter Anwendungen (Wärmepumpe, Elektromobilität, Power-to-X) verbessert und die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie vorangebracht werden.
Die erneuerbaren Energien sind über die gesamte Breite der Technologien aus der Nische ins Zentrum der modernen Energiewirtschaft gerückt. Wettbewerbsfähig, zuverlässig und verantwortungsbewusst tragen sie das System. Im Jahr 2020 trugen sie bereits im Schnitt zu 47 Prozent des Bruttostrombedarfs bei, an manchen sonnigen oder windigen Tagen noch weitaus mehr.
Was technisch gut funktioniert, stößt im bestehenden Gesetzesrahmen, der den Markt reguliert, jedoch finanziell an harte Grenzen. Denn das gegenwärtige Strommarktdesign bildet die erneuerbare Welt nicht ab – trotz sinkender Stromgestehungskosten der Erneuerbaren stieg die Umlage für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen und steigen die Risiken und Kosten für Betreiber von Ökostromanlagen.
Hintergrund ist, dass durch die sinkenden Großhandelspreise an der Börse die Differenz zwischen dem Marktwert des erneuerbaren Stroms und der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die über die EEG-Umlage ausgeglichen werden muss, steigt. Die Corona-Pandemie verschärft dieses Paradoxon aufgrund der im Zuge der Wirtschaftskrise gesunkenen Stromverbräuche.
Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor ist die Privilegierung stromintensiver Unternehmen. Hier hätte es im Rahmen der zum Jahresende 2020 verabschiedeten EEG-Novelle Regelungspotenzial gegeben, ohne dass das Gesetz im Gesamten unter den Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission geraten wäre.
Hiervor hatte der BEE bereits früh gewarnt und Maßnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig wirksam sind, und auch heute noch zu einer Senkung der Kosten beitragen können. So können zum einen die Kosten für die Befreiung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt übertragen und zum anderen die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum reduziert werden. Dadurch würde der Strompreis um 3,5 Cent je Kilowattstunde entlastet.
Investitionssicherheit für erneuerbare Energien muss Priorität haben
Es kommt hinzu, dass der Zubau erneuerbarer Energien ohnehin kaum noch zur Erhöhung der EEG-Umlage beiträgt. Im Jahr 2021 wird die Finanzierung neu installierter EE-Anlagen nur noch 0,1 Cent ausmachen. Eine weitere Herausforderung, auf welche das aktuelle Strommarktdesign noch keine Antwort hat, ist der Anstieg negativer Strompreise, die sich auf die Erlössituation der wetterabhängigen erneuerbaren Energien auswirken. Um sie zu begrenzen, müssen Anreize für eine Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage gesetzt und eine Refinanzierung der erneuerbaren Energien angemessen am Strommarkt sichergestellt werden.
Vorschläge, welche einen Systemwechsel in der Finanzierung der Erneuerbaren herbeiführen wollen, müssen vollumfänglich zu Ende gedacht sein, um den klimapolitisch notwendigen stabilen Ausbau nicht zu gefährden. Bei der Diskussion um alternative Finanzierungsmodelle für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine sichere Projektfinanzierung und Investitionssicherheit stets als oberste Prämisse zu gewährleisten. Sämtliche in die Diskussion eingebrachten Vorschläge müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.
Eine vollständige Verschiebung der EEG-Finanzierung in den Bundeshaushalt darf nicht dazu führen, dass der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien durch neue Verteilungsfragen im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans in der Zukunft an Stellenwert verliert.
Auch ist zu bedenken, dass nicht vollumfänglich prognostiziert werden kann, wie hoch der Zubau im betreffenden Haushaltsjahr und damit die Menge der auszugleichenden Differenzkosten ausfallen wird. Weiterhin sind nicht vorhersehbare sinkende Marktwerte der einzelnen Technologien zu berücksichtigen. Bei einer Finanzierung über Green Bonds, die durch den Bund jährlich emittiert werden sollen, müssen diese Aspekte ebenso berücksichtigt werden.
Wenn diese Anleihen die Gesamtkosten tragen sollen, stellt sich auch hier die Frage, wie man mit einem stärkeren Zubau oder mit schlechteren Marktwerten der erneuerbaren Energien umgeht. Zudem bedeutet ein Eigentums- beziehungsweise Nutzungsvorbehalt nach Ablauf der Förderdauer, dass die Politik in Eigentumsverhältnisse eingreift. Die Finanzierung über Green Bonds darf nicht zur Folge haben, dass die Energiewende in Bürgerhand und die damit verbundene Akzeptanz gefährdet wird.
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Ja Frau Peters, es müssen neue Modelle aber ebenso neue Energienutzung, wie die günstige und saubere Neutrino Technologie müssen in den Markt integriert werden. Der einstige BundesVerkehrsminister a.D., Prof. KRAUSE veröffentlichte kürzlich: "Das ewige Licht - Der Beginn eines neuen Zeitalters" Er begründet eindringlich, die günstigste und sauberste Variante der Energienutzung basiert auf Neutrino Technologie. Eine mobile und dezentrale Energienutzung über die Neutrinovoltaic kann jetzt möglich werden, denn sie wird die Photovoltaik ergänzen und ablösen, denn sie kann auch in vollkommener Dunkelheit Energie wandeln. Die Patente der Berliner Neutrino Energy Group sind bereit. Die Einführung der Neutrinovoltaik zur Gewinnung von elektrischem Strom unter dem Einfluss verschiedener elektromagnetischer Strahlung, einschließlich hochenergetischer kosmischer Neutrinos basiert auf neueste Forschungsergebnisse. Die auf Neutrinovoltaik-Technologie basierenden DC-Neutrinoquellen sind sehr kompakt und wetterunabhängig, erzeugen in einem Grundmodus 24h x 365 Tage Strom und können in Gerätegehäuse oder sogar in Elektroautos eingebaut werden. Sie sind in der Lage, sowohl Geräte als auch einzelne Haushalte und Elektroautos ohne Anschluss an eine zentrale Stromversorgung mit Strom zu speisen. Mobile und dezentrale Haushaltsenergie sowie unendliche Reichweiten für die Elektromobilität werden unser Leben weltweit positiv wandeln. Die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften hat in einer von Daimler Benz beauftragten Studie die Effizienz der Technologie und die im Patent deklarierten Eigenschaften der Neutrino-Voltaik bestätigt. Jetzt muss die Politik mitziehen und die Wirtschaft zum Start führen, das sollte endlich Einleuchten.