Gastkommentar: Unter diesen Umständen darf Berlin russische Energiekonzerne in Deutschland verstaatlichen
von links: Sven-Joachim Otto und Johann-Christian Pielow
Foto: EY, MontageDer Krieg in der Ukraine führt zu spektakulären politischen Entscheidungen, die noch vor wenigen Monaten niemand für möglich gehalten hätte. So erwägt die Bundesregierung sogar die Enteignung deutscher Töchter von russischen Energiekonzernen, um die Gasversorgung Deutschlands sicherzustellen.
Sie setzte die Bundesnetzagentur als Treuhänderin der Gazprom Germania ein. Zudem änderte der Bundestag das Energiewirtschaftsgesetz und führte Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen ein, um sicherzustellen, dass die Gasspeicher in Deutschland immer ausreichend gefüllt sind („Gasspeichergesetz“).
Diese Eskalation wirft die Frage auf, welche (verfassungs-)rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um auf Unternehmen mit russischer Mehrheitsbeteiligung Einfluss zu nehmen, die in Deutschland ansässig sind.
Derzeit sind insbesondere zwei Unternehmen in den öffentlichen Fokus geraten: Die mit Mehrheitsbeteiligung des russischen Staates betriebenen Energieanlagen der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt, die mehrheitlich von der Rosneft Deutschland GmbH gehalten wird; sowie die genannte Gazprom Germania, die unter anderem den größten Erdgasspeicher in Westeuropa im niedersächsischen Rehden betreibt.