Gastkommentar: Wer soll im Notfall das knappe Gas bekommen? Darüber sollten Versteigerungen entscheiden

Achim Wambach (l.) ist Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Mitglied der Monopolkommission. Er forscht zu Marktdesign und Wettbewerbspolitik. Axel Ockenfels ist Professor für Wirtschaftswissenschaft an der Universität Köln. Peter Cramton (r.) ist Professor für Ökonomie an der Universität Köln.
Es gibt gute Gründe, einen Importstopp von russischem Gas vorzubereiten, selbst wenn die Bundesregierung und die EU kein solches Embargo planen. Ein Grund ist, dass Russland seine Gasexporte als Vergeltung für Sanktionen reduzieren oder stoppen könnte. Ein anderer ist, die eigene strategische Position gegenüber Russland zu verbessern. Deshalb wurde bereits am 30. März die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aktiviert.
Offen ist, welche weiteren Stufen im Notfallplan noch erreicht werden. Stufe 2, die Alarmstufe, sieht vor, dass die Verteilung von Gas weiter dem Gasmarkt überlassen bleibt.
Kommt es dann aber zu sehr hohen Gaspreisen, die die schon heute hohen Preise nochmals drastisch übersteigen können, sind aufgrund der damit verbundenen (sozial-)politischen Herausforderungen politische Eingriffe unvermeidbar.
Eine Möglichkeit wäre, den Preisanstieg durch regulatorische Markteingriffe zu begrenzen und Gas zu rationieren. Dazu kommt es spätestens auf Stufe 3, der Notfallstufe, auf der die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler aktiv würde und das Gas zuteilt.
Dabei soll sie die im öffentlichen Interesse liegende Versorgung sicherstellen, einen Ausgleich der elektrizitäts- und gaswirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen der Länder herbeiführen und die Versorgung der sogenannten privilegierten Kundengruppe sicherstellen, die einen besonderen Schutz genießen.





