Gastkommentar – Homo oeconomicus Die Aufregung über die Erhöhung des Rentenalters lohnt nicht

Die Altersgrenze für die Rente steigt stufenweise auf 67 Jahre.
In Diskussionen über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gibt es ein Ritual: Wissenschaftler prognostizieren, dass es in 30 oder 50 Jahren die Rente mit 69 oder gar mit 70 gibt. In der Öffentlichkeit kommt das so an, dass schon jetzt alle so lange arbeiten müssen. Eine Welle der Empörung ist garantiert. Fehlt nur noch, dass für das Jahr 2150 die Rente mit 80 prognostiziert wird.
Langfristige Projektionen sind wichtig, aber das hohe Maß an Unsicherheit muss deutlich werden. Von unserer Gegenwart hätte man 1970 oder 1990 wenig erahnen können. Der aus den Szenarien resultierende wirtschaftspolitische Handlungsbedarf hält sich in Grenzen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium fordert, das Rentenalter zwischen 2030 und 2040 von 67 auf 67,8 Jahre zu erhöhen.
Sollte dies tatsächlich erforderlich sein, könnte man das auch noch im Jahr 2029 beschließen. Arbeitnehmer würden dann erfahren, dass sie bei Renteneintritt im Jahr 2035 fünf Monate länger arbeiten müssen.
Das wird sie nicht begeistern, aber sie werden damit umgehen können. Langfristige Festlegungen sind ohnehin unverbindlich. Man kann sie einfach mit einem neuen Gesetz ändern.
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Erstaunlich ist, dass die Option einer Einbeziehung der Selbstständigen in die GRV unberücksichtigt bleibt. Berechnungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung zeigen, dass damit eine deutliche Entlastung geschaffen werden kann. Im Zeitraum 2045 bis 2055 kann der Beitragssatz um knapp einen Prozentpunkt geringer ausfallen – bei einem um eineinhalb Punkte höheren Sicherungsniveau.
Der Effekt resultiert aus der Logik des Umlagesystems. Wenn junge Selbstständige in die Rentenkasse einzahlen, erhalten sie die Rente erst Jahrzehnte später. Wenn es so weit ist, wird ihre Rente von neuen jungen Selbstständigen gezahlt. Entlastend käme hinzu, dass es weniger Selbstständige ohne Altersversorgung geben würde, für die der Staat die Grundsicherung im Alter zahlen muss.

Peter Bofinger ist Ökonomieprofessor an der Universität Würzburg und war Mitglied des Sachverständigenrats.
Die Einbeziehung der Selbstständigen ist für die Nachhaltigkeit der GRV ohnehin geboten. Das Umlagesystem ist eine geniale Erfindung. Es ermöglicht Erwerbstätigen eine kostengünstige und sichere Beteiligung am Humankapital der Zukunft. Das setzt voraus, dass sich möglichst viele daran beteiligen.
Durch die Digitalisierung wird es immer schwerer, die Grenze zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten zu ziehen. Ohne Versicherungspflicht der Selbstständigen besteht die Gefahr, dass das System erodiert.
Warum nicht auch die Beamten in die GRV? Hier ergäbe sich für den Staat das Problem, dass er nicht nur Pensionen, sondern gleichzeitig Beiträge für junge Beamte zahlen muss. Das Geld würde für Zuschüsse in die GRV fehlen.
Fazit: Weniger über die ferne Zukunft spekulieren, stattdessen Maßnahmen ergreifen, die heute die Rente sicherer machen.
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